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VW-Diesel zurückgeben – Das Fahrzeug loswerden und Geld kassieren!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Im Zuge des Abgasskandals und Diesel-Fahrverboten haben VW-Diesel enorm an Wert verloren.
  • Den Wagen auf dem Markt loszuwerden bedeutet in der Regel ein Verlustgeschäft.
  • Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Auto loswerden, ohne Verluste einzufahren.

Warum sollte man den VW-Diesel zurückgeben?

Der Dieselskandal um Volkswagen überschattet seit Jahren die weltweite Autoindustrie. Den größten Schaden tragen dabei die Fahrzeughalter. Wer ein betroffenes Dieselfahrzeug fährt, muss massive Wertverluste hinnehmen.

Für viele ein Grund, das Fahrzeug schnellstens loszuwerden. Doch ein Verkauf scheint aufgrund der schlechten Preislage betroffener Diesel schier unmöglich. Viele Autobesitzer erwägen daher die Rückgabe an den Hersteller. Die meisten Urteile im Rahmen des Abgasskandals machen den Fahrzeughaltern dabei Hoffnung.

Der Bundesgerichtshof macht Verbrauchern Hoffnung

Nun fragen sich viele Autofahrer natürlich, ob die Rückgabe des betroffenen VW-Diesels so einfach möglich ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach sich am 25. Mai 2020 in einem mit Spannung erwarteten Urteil klar zugunsten der betroffenen VW-Kunden aus. Die Rückgabe des Fahrzeugs und das Recht auf Schadensersatz sind laut den Richtern in Karlsruhe gegeben.

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

BGH-Urteil beruht auf § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

BGH-Urteil beruht auf § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

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Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Ist mein VW-Diesel vom Abgasskandal betroffen?

Nach Bekanntwerden des Skandals gab es zahlreiche Rückrufaktionen von Volkswagen und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Halter der Fahrzeuge werden bis heute noch per Post über die illegalen Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen informiert. Spätestens ab da kann sich der Empfänger sicher sein, dass er vom Abgasskandal betroffen ist.

Bis es jedoch zu einer Rückrufaktion kommt, können sogar mehrere Jahre ins Land ziehen. Zumal aus organisatorischen Gründen nicht alle betroffenen Autos zur gleichen Zeit zurückgerufen werden können und die Entwicklung des angebotenen Software-Updates Zeit braucht. Derweil wissen das KBA und natürlich auch der Hersteller über die Manipulation Bescheid. Wohingegen der betroffene Fahrer ahnungslos mit seinem manipulierten VW-Diesel durch die Straßen fahren. Was viele Betroffenen aber nicht wissen: Auch wenn es noch zu keinem Rückruf kam, können Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

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Wie kann ich den VW-Diesel zurückgeben?

Innerhalb der Gewährleistungszeit für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge kann das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Da bei vielen Autofahrern die Frist abgelaufen ist, zählt dann laut BGH der sogenannte deliktische Anspruch gegenüber dem Hersteller.

Da Ihr Fahrzeug bewusst von Volkswagen manipuliert wurde, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Und den sollten Sie umgehend geltend machen.

Leasing eines Dieselfahrzeugs

Herr Maximilian Müller hat im Sommer 2014 ein Leasingfahrzeug von Anbieter A erhalten. Er bezahlt hohe Leasingraten und muss penibel aufpassen, dass dem Fahrzeug keine Schäden zugefügt werden.

Zu seinem Pech findet Müller heraus, dass sein Leasing-Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Er möchte das Fahrzeug vor Ablauf des Leasingvertrags zurückgeben. Jedoch sträubt sich der Leasingpartner und fordert für kleine Schäden am Auto sogar noch hohe Nachzahlungen.

Herr Müller weiß jedoch, dass er vom sogenannten “Widerrufsjoker” Gebrauch machen kann. Wie viele Autofahrer wurde er über das Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt. Somit wurde die darin enthaltende zwei-wöchige Frist erst gar nicht aktiv. Er erhält bei Erfolg somit seine bisher gezahlten Leasingraten zurück und muss keine Entschädigung leisten.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte