VW-Rückruf: Alle Rückrufaktionen im Überblick
- Hier finden Sie alle VW-Rückrufe im Dieselskandal auf einen Blick.
- Betroffen sind bisher die Motoren EA189, EA288 und EA897.
- Bei den Rückrufen werden wird die illegale Software zur Abgasmanipulation entfernt.
- Betroffene können Schadensersatz von VW verlangen.
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
So erfahren VW-Kunden von einer Rückrufaktion
Ist Ihr Fahrzeug von einem der folgenden Rückrufaktionen betroffen, dann werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Sie erhalten entweder Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder einer anderen europäischen Zulassungsbehörde – abhängig davon, wo Ihr Fahrzeug gemeldet ist. In diesem Schreiben findet sich der Grund des Rückrufs, welche Maßnahmen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt werden müssen und bis wann Sie eine entsprechende Werkstatt aufgesucht haben müssen.
Zusätzlich werden alle aktuellen Rückrufaktionen auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht, sobald die Maßnahmen zur Nachbesserung geprüft und zugelassen wurden. In der sogenannten "Rückrufdatenbank" finden sich alle aktuellen VW-Rückrufaktionen und die verfügbaren Informationen dazu.
Das wird an den betroffenen Fahrzeugen nachgebessert
Von den Fahrzeugherstellern wird nun gefordert, die Manipulationen an den Dieselmotoren zu beseitigen. Alle Autofirmen entschieden sich dafür, mit Software-Updates zu arbeiten, die die illegale Abschalteinrichtung aus der Motorsteuerungssoftware löschen soll. Dafür muss das betroffene Fahrzeug in eine VW-Werkstatt gefahren werden, damit die neue Software-Version aufgespielt werden kann. Diese Nachbesserung hat zur Folge, dass die illegale Software-Komponente verschwindet und das Fahrzeug dauerhaft im "sauberen" Modus fährt. Jedoch beklagen vermehrt VW-Kunden, die dem Aufruf zum Rückruf bereits nachgekommen sind, über einen höheren AdBlue-Verbrauch und Verschleiß bestimmter Motorkomponenten.
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Diese Rückrufaktionen von VW laufen aktuell
Verschiedene Fahrzeugmodelle wurden bereits von VW zurückgerufen. Jede Rückrufaktion, die vom KBA geprüft und genehmigt wurde, erhält eine unternehmenseigene Bezeichnung. Obwohl alle im Rahmen des Dieselskandals zurückgerufenen Fahrzeuge auf eine ähnliche Art und Weise manipuliert wurden, laufen dennoch verschiedene Rückrufaktionen. Alle Fahrzeuge, die den gleichen oder ähnlichen Motor verbaut haben, werden gesammelt zurückgerufen. Denn nicht nur der Skandalmotor "EA189" war von Manipulationen betroffen. Auch VW-Fahrzeuge mit anderen Motortypen müssen nun mit Software-Updates versorgt werden.
Im Fall von VW sind die folgenden Motorausstattungen betroffen:
- 1,2 Liter Hubraum
- 1,6 Liter Hubraum
- 2,0 Liter Hubraum
- 3,0 Liter Hubraum
Rückruf des Motortyps "EA189"
Bei dem Rückruf mit dem Namen "23R7" dreht sich alles um den Skandalmotor "EA189", der nicht nur in VW-Fahrzeugen zu finden ist, sondern auch an die Tochterfirmen Audi, Skoda und SEAT weitergegeben wurde. Der Motortyp "EA189" wurde im VW-Konzern nur bis zum Jahr 2015 verwendet, weshalb hauptsächlich Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 betroffen sind.
Im Rahmen der Rückrufaktion "23R7" wurden 2,5 Millionen VW-Kunden von den zuständigen Zulassungsbehörden angeschrieben und aufgefordert, mit ihrem Fahrzeug eine Werkstatt aufsuchen. Bei allen betroffenen Fahrzeugen wird das Software-Update aufgespielt, das die illegalen Software-Komponente entfernen soll.
Zusätzlich wird an Modellen mit einem 1,6 Liter Hubraum noch eine weitere Maßnahme zur Nachbesserungen durchgeführt: Der Einbau eines sogenannten Strömungstransformators soll die Abgasreinigung optimieren. VW teilt mir, dass bereits 99 % aller betroffenen VW-Fahrzeuge umgerüstet wurden.
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Rückruf des Motortyps "EA288"
Die Rückrufaktion "23Z7" beschäftigt sich mit dem Nachfolger des Motortyps "EA189". Dieser wurde nur bis 2015 im VW-Konzern verwendet und anschließend vom Motor "EA288" abgelöst. Da es sich hierbei um einen relativ aktuellen Motor handelt, wurde dieser hauptsächlich in Fahrzeugen mit Abgasnorm Euro 6 verbaut.
Auch hier konnte VW eine illegale Abschalteinrichtung nachgewiesen werden. Jedoch wurde bisher nur der VW-Bus T6 offiziell zurückgerufen. VW musste die Auslieferung aller weiteren Busse im Dezember 2017 stoppen und ruft nun alle T6-Busse mit einem 2,0 Liter-Motor zurück, die zwischen 2014 bis 2017 gebaut wurden.
Rückruf des Motortyps "EA897"
Doch auch höher motorisierte Fahrzeuge bleiben von den Manipulationen der Autobranche nicht verschont. Die Rückrufaktion "23Y3" trifft Besitzer eines Touaregs mit einem 3,0 Liter-TDI-Motor. Ebenfalls ist hier der Cayenne aus dem Hause Porsche betroffen, da innerhalb des VW-Konzerns der 3,0 Liter-Motor "EA897" mehrfach verwendet wurde.
Auch diese Fahrzeuge stoßen im Realbetrieb deutlich höhere Abgasmengen aus, als ursprünglich auf dem Prüfstand festgehalten wurde. Mithilfe eines Software-Updates soll die illegale Abschalteinrichtung aus der Motorsteuerungssoftware entfernt werden. VW berichtet, dass bereits 93 % der betroffenen Fahrzeuge ein Software-Update erhalten haben.
So können Sie sich gegen die Rückrufe wehren
Alle Rückrufaktionen, die vom KBA angeordnet wurde, sind verpflichtend – Sie müssen dem Aufruf also nachkommen und die Software-Updates aufspielen lassen. Jedoch haben Sie verschiedene andere Möglichkeit, um sich gegen die Machenschaften der Automobilindustrie zur Wehr zu setzen. Wenn Sie jetzt handeln und Ihre Chancen prüfen lassen, müssen Sie nicht tatenlos dabei zuschauen, wie Ihr Dieselfahrzeug weiter an Wert verliert. Sie sollten sich Gedanken darüber machen, ob Sie Ihr Fahrzeug behalten, gegen ein neues nicht vom Dieselskandal betroffene Auto ersetzen oder zurückgeben möchten.
Kaufpreis zurückfordern oder vergleichbares Neufahrzeug verlangen
Sie haben die Möglichkeit, von Volkswagen den Kaufpreis zurückzuverlangen und dafür das Fahrzeug zurückzugeben. Auch ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kann alternativ zum Kaufpreis gefordert werden.
Schadensersatz fordern
Möchten Sie Ihr Auto nicht hergeben, aber dennoch für Ihren Schaden entschädigt werden? Dann können Sie den Hersteller Ihres Fahrzeugs auf Schadensersatz verklagen. Basierend auf unseren Erfahrungen bei ähnlichen Klagen können Sie eine Schadensersatzsumme von bis 10.000 Euro erwarten.
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Sie haben die Möglichkeit, aus drei Finanzierungsoptionen zu wählen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für ein Vorgehen eintritt, sollten Sie diese unbedingt in Anspruch nehmen. Bei dieser Option fällt lediglich die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, empfehlen wir Ihnen eine Prozessfinanzierung. Der Prozessfinanzierer übernimmt zunächst die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Sollte es dabei zu einer Einigung mit VW kommen, erhält der Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar in Höhe von 20 % des Streitergebnisses. Sollte eine gerichtliche Klage nötig sein, erhalten Sie dafür ein individuelles Finanzierungsangebot. Wichtig: Sollte es nicht gelingen, für Sie eine Entschädigung zu erstreiten, dann zahlen Sie auch keinen Cent. Sie tragen hier also keinerlei Kostenrisiko.
Sie können die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung auch selbst übernehmen. In diesem Fall informieren wir Sie vorab konkret über die Kosten, die auf Sie zukommen würden, bevor Sie Ihre verbindliche Entscheidung treffen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte