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Der E-Parkplatz 2022 – Parken unter Strom

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Es gibt immer mehr Elektrofahrzeuge und somit auch immer mehr E-Parkplätze.
  • Die E-Parkplätze bieten nicht nur eine Park- sondern auch eine Lademöglichkeit.
  • Für Diesel und Benziner gilt in der Regel ein striktes Parkverbot.

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Woran erkannt man einen E-Parkplatz?

Die E-Parkplätze bieten Elektroautos nicht nur eine Parkmöglichkeit, sondern auch eine Lademöglichkeit. Daher ist ein E-Parkplatz sehr schnell anhand der Ladesäule zu erkennen. Aber auch Markierungen auf dem Boden und/oder Verkehrszeichen kennzeichnen den Parkplatz für Elektroautos.

Je nachdem, wo der Fahrer unterwegs ist, kann die Ausstattung der E-Parkplätze jedoch ganz anders aussehen. Ein Verkehrszeichen, das auf einen E-Parkplatz hinweist, sieht in Deutschland beispielsweise wie folgt aus:

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Was sagt das Gesetz zum E-Parkplatz?

Nicht nur für Verkehrsteilnehmer, sondern auch für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Elektromobilität relativ neu. Daher gab es bis zum 28. April 2020 keine einheitlichen rechtlichen Parkvorschriften oder Sonderrechte von Elektrofahrzeugen in der StVO.

Die Städte und Gemeinden entscheiden zwar immer noch im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), wie die Regelung hinsichtlich des Parkens und Ladens lauten. So bestimmt § 3 Abs. 4 Nr. 1 EmoG beispielsweise, dass für das Parken von E-Autos auf „öffentlichen Straßen und Wegen” besondere Rechte gelten können und dies von Gemeinden und Städten selbst bestimmt wird.

(4) Bevorrechtigungen sind möglich

§ 3 Abs. 4 EmoG

§ 3 Abs. 4 EmoG

Ob diese Privilegien am Ende angewandt werden oder nicht, entscheidet die Stadt, Gemeinde oder Kommune. Daher sind die individuellen Vorteile aus dem EmoG für E-Auto-Fahrer bislang von der Ortschaft abhängig.

Wie teuer ist Falschparken auf E-Parkplätzen?

Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen und einem Elektromotor auf einem E-Parkplatz parken. Für Diesel und Benziner gilt ein striktes Parkverbot.Wer trotzdem sein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einen E-Parkplatz stellt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Neben den Abschleppkosten, die zwischen 200 und 400 Euro liegen können, fällt seit dem 28. April 2020 ein Bußgeld von 55 Euro an

.Ende 2019 fuhren ungefähr 84.000 E-Autos durch die deutschen Straßen. Im Gegensatz dazu gab es im letzten Jahr rund 18.000 Ladestationen. Diese Zahlen machen deutlich, dass es nicht leicht für E-Auto-Fahrer ist, eine Ladestation mit Parkmöglichkeit zu finden.Durch die oben genannte Strafe soll die ewige Suche nach einem E-Parkplatz und der Parkfrust der E-Auto-Fahrer gemindert werden. Nicht zu vergessen, dass vor dem Hintergrund “Umwelt und Nachhaltigkeit” Anreize geschafft werden sollen, um E-Autos weiterhin zu fahren.

Welche Parkregeln gelten auf E-Parkplätzen?

Trotz vorrangiger Behandlung müssen Fahrer von Elektroautos auf die allgemeinen Beschilderungen achten.

Kostenloses Parken, wenn das Auto lädt

Für Elektrofahrzeuge ist das Parken in den meisten Fällen nur dann kostenlos, wenn das Fahrzeug auch gleichzeitig auflädt. Darauf weist in der Regel ein Zusatzschild hin.

Ist das Fahrzeug nicht an die Ladestation angeschlossen, muss der Fahrer unter Umständen eine Strafe zahlen.

Ob und für wie lange ein Auto nach dem Ladevorgang weiter parken darf, ist gesetzlich noch nicht geregelt.

An Parkdauer halten

Ist eine zulässige Parkdauer angegeben, muss in der Regel eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

Folgendes Verkehrszeichen ist in Hamburg zu finden. Es besagt, dass man nur mit einer Parkscheibe für die angegebenen 2 Stunden parken darf. Außerhalb der angegebenen Zeit „werktags 9-20 h“ ist eine Parkscheibe nicht notwendig und E-Fahrzeuge dürften uneingeschränkt parken.

E-Kennzeichen muss sichtbar sein

Außerdem muss das Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Fehlt das Kennzeichen, muss der Fahrer mit einem Bußgeld rechnen – auch dann, wenn es sich um ein E-Fahrzeug handelt.

Ein E-Kennzeichen erhalten Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle. Gleiches gilt für Autos, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden oder für Plug-In-Hybridfahrzeuge.

Umweltplakette mit an Bord

Wenn Sie in Umweltzonen unterwegs sind, muss Ihr E-Auto zusätzlich mit eine Umweltplakette ausgestattet sein. Diese Maßnahme ist sehr umstritten, da E-Autos keine Abgase produzieren.

Was nichts daran ändert, dass bei Fehlen der Plakette ein Bußgeld von bis zu 80 Euro droht.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte