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Dieses Bußgeld kann Ihnen am Bahnübergang drohen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Die Missachtung der Verkehrsregeln wird mit hohen Strafen sanktioniert.
  • In der StVO ist klar geregelt, wie sich der Wartende zu verhalten hat.
  • Grundsätzlich gilt, dass der Schienenverkehr Vorrang hat.

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Wie kann mir an einem Bahnübergang ein Bußgeld drohen?

In Deutschland kreuzen sich der Schienen- und Straßenverkehr an insgesamt 40.000 Bahnübergängen. Diese dürfen nur an Stellen eingerichtet werden, an denen der Schienenverkehr nicht mehr als 160 km/h schnell fährt. Da die Gefahr von Unfällen dennoch besonders groß an diesen Kreuzungen ist, regelt § 19 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wie sich Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer an Bahnübergängen korrekt zu verhalten haben. Handlungen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten, werden mit einem Bußgeld sanktioniert. Doch auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote können bei schwerwiegenden Verstößen drohen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Grundregeln gelten an einem Bahn­übergang?

In der StVO ist klar geregelt, wer an einem Bahnübergang zu warten und wie sich der Wartende zu verhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass der Schienenverkehr Vorrang hat, da schließlich die Straße die Schienen kreuzen. Für Auto- und Zweiradfahrer gilt also erhöhte Vorsicht an jedem Bahnübergang.

Im Detail besagt § 19, dass Schienenfahrzeuge in folgenden Situationen Vorrang haben:

  • auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),

  • auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald oder Radwege und

  • in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen ,,Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder ,,Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ steht.

Zudem müssen Fahrzeuge vor dem Andreaskreuz und Fußgänger in sicherer Entfernung warten, wenn

  • sich ein Schienenfahrzeug nähert,

  • rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,

  • die Schranken sich senken oder geschlossen sind,

  • ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder

  • ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.

Welche Schilder und Zeichen müssen an einem Bahn­übergang beachtet werden?

Bahnübergänge gibt es in den unterschiedlichsten Form, beschrankt oder unbeschrankt, von einer mehrspurigen Straße gekreuzt oder einem winzigen Feldweg. Daher gibt es bestimmte Schilder, die häufig an Bahnübergängen zu finden sind und kommunizieren, wie man sich an der jeweiligen Stelle zu verhalten hat.

Andreaskreuz

Das wohl am ehesten mit einem Bahnübergang assoziierte Verkehrszeichen ist das Andreaskreuz. Das Vorschriftzeichen Nummer 201 setzt sich aus zwei sich kreuzenden weißen Balken mit roten Enden zusammen. Es signalisiert Autofahrern, aber auch Fußgängern, dass sie sich einem Bahnübergang nähern, an welchem der Schienenverkehr Vorrang hat. In der Regel findet man das Andreaskreuz kombiniert mit Schranken und/oder einem Ampelsystem. Passieren Sie einen Bahnübergang mit Andreaskreuz, ohne auf den Vorrang des Schienenverkehrs zu achten, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Andreaskreuz mit Blitz

Findet sich an einem Bahnübergang ein Andreaskreuz mit einem mittig platzierten Blitzer, handelt es sich hierbei um eine Eisenbahnstrecke mit einer elektrischen Oberleitung.

Lichtzeichen

Eine an einem Bahnübergang platzierte Ampel signalisiert dem Straßenverkehr, wann dieser zu warten hat, um den Schienenverkehr passieren zu lassen. Blinkt ein gelbes Licht, müssen Fahrzeuge bereits anhalten. Falls eine Schranke vorhanden ist, würde sich diese nun senken. Anschließend erscheint ein rotes Dauerlicht, welches erst vollständig erlischt, sobald der Straßenverkehr weiterfahren darf und sich gegebenenfalls die Schranke öffnet.

Blinklichter

An Bahnübergängen, die von sehr kleinen oder wenig frequentierten Straßen oder Wegen gekreuzt werden, finden sich häufig Blinklichter, um auf den herannahenden Zug aufmerksam zu machen. Ein rotes Licht, das regelmäßig blinkt, signalisiert, dass sich das Schienenfahrzeug nähert und der Straßenverkehr anhalten muss.

Überwachter Schrankenbereich

Geschlossene Vollschranken versperren Fahrzeugen jegliche Möglichkeit, die Schienen noch zu passieren. Da es dennoch möglich ist, dass Autos zwischen den Schranken eingesperrt werden, müssen Vollschranken immer überwacht werden.

Halbschranken sperren die Straßen nicht über die komplette Breite ab und lassen daher ein Passieren grundsätzlich noch zu. Dennoch ist das Überqueren von Schienen bei geschlossener Schranke strafbar. Da eingesperrte Fahrzeuge sich selbstständig von den Schienen wegbewegen können, sind Halbschranken nicht überwachungspflichtig.

Wie unterscheiden sich ein beschrankter und unbeschrankter Bahn­übergang?

Grundsätzlich wird unterschieden, ob der Straßenverkehr davon abgehalten werden kann, den Schienenbereich zu befahren. Befinden sich Schranken seitlich der Schienen, handelt es sich um einen beschrankten Bahnübergang. Sobald die Schranken sich schließen, dürfen Fahrzeuge nicht mehr passieren. Unterschieden wird hier zwischen Voll- und Halbschranken, je nachdem ob diese die Straße über die gesamte Breite sperren und nur jeweils eine Spur abdecken. Ebenso gibt es sogenannte Anrufschranken, die immer geschlossen sind und nur bei Bedarf geöffnet werden. Dies kann über eine Sprechanlage angefordert werden.

Haben Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer dagegen uneingeschränkten Zugang zum Gleisbereich, wird von einem unbeschrankten Bahnübergang gesprochen. Diese findet man in der Regel an Bahnübergängen, die von wenigen Fahrzeugen genutzt werden. Ebenso wird bei Strecken auf Schranken verzichtet, auf denen nur in großen zeitlichen Abständen Züge fahren. Bei unbeschrankten Bahnübergängen ist zusätzliche Vorsicht geboten. Sie sollten stets mit gemäßigter Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heranfahren. Ist die Strecke schlecht einsehbar, achten Sie auf ein akustisches Signal.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welches Bußgeld droht PKW-Fahrern bei einem Verstoß am Bahn­übergang?

Da es sich bei einem Bahnübergang um eine Situation handelt, die sowohl dem Schienen- als auch dem Straßenverkehr gefährlich werden kann, ahndet der Gesetzgeber Fehlverhalten mit relativ hohen Bußgeldern. Kam es aufgrund der Missachtung der Vorschrift zur einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder wurde ein Unfall am Bahnübergang herbeigeführt, fällt das Bußgeld entsprechend höher aus.

Verkehrsvergehen Bußgeld Punkte in Flensburg Fahrverbot
Zu schnell an Bahn­übergang heran­gefahren 100 Euro 1  
An Bahn­übergang mit Andreas­kreuz Vorrang des Schienen­verkehrs nicht beachtet 80 Euro 1  
Überholen am Bahn­übergang 70 Euro    
…mit Gefähr­dung 85 Euro    
…mit Sachbeschädigung 105 Euro    
Über­querung des Bahn­übergangs bei nahendem Schienen­fahrzeug 80 Euro 1  
…mit Gefährdung 100 Euro 1  
…mit Sachbeschädigung 120 Euro 1  
Über­queren des Bahn­übergangs trotz Haltehinweisen, wie senkende Schranken 240 Euro 2 1 Monat
…mit Gefähr­dung 290 Euro 2 1 Monat
…mit Sachbeschädigung 350 Euro 2 1 Monat

Wie hoch fällt ein Bußgeld bei rechts­widrigem Parken am Bahn­übergang aus?

Um in der Nähe eines Bahnübergangs zu parken, müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Bei Missachtung dieser Vorschriften riskieren Sie, dass durch das geparkte Auto der Bahnübergang blockiert wird und so andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten.

Beim Parken vor einem Andreaskreuz müssen Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mindestens 5 Meter Abstand zum Verkehrszeichen einhalten. Außerorts muss der Abstand mindestens 50 Meter betragen.

Bei einer Missachtung drohen folgende Bußgelder:

  • mit Behinderung: 15 Euro Bußgeld

  • länger als 3 Stunden: 20 Euro Bußgeld

  • länger als 3 Stunden mit Behinderung: 30 Euro Bußgeld

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte