Drogen am Steuer: Diese Strafen drohen Autofahrern bei Cannabis, Haschisch, Kokain & Co.
- Autofahrer, die mit Drogen am Steuer erwischt werden, werden in Deutschland hart bestraft.
- Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine Grenzwerte.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.
Inhalt:
- Drogen am Steuer – ein Kavaliersdelikt?
- Drogen am Steuer – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
- Welche Strafe droht, wenn ich mit Drogen am Steuer erwischt werde?
- Drogen am Steuer: Wann ist der Führerschein weg?
- Gibt es bei weichen Drogen ein anderes Strafmaß als bei harten Drogen?
- Drogenbesitz vs. Drogenkonsum: Welche Strafen gelten?
- MPU wegen Drogen am Steuer: Wann muss ich zum "Idiotentest"?
- Drogen am Steuer: Was gilt in der Probezeit?
Drogen am Steuer – ein Kavaliersdelikt?
Wer im Straßenverkehr Drogen konsumiert, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Cannabis, Hasch oder härtere Rauschmittel schränken Sinne und Reaktionsfähigkeit ein und machen den betreffenden Fahrer zur Gefahr. Die Konsequenz sind hohe Strafen.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Drogen am Steuer – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Häufig kommt die Frage auf, ob es sich beim Fahren unter Drogen um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine Grenzwerte, die generell als Maßstab für die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat herangezogen werden können.
Entscheidend ist vielmehr, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Dies geschieht in der Regel entweder durch eine Aussage von Polizeibeamten (etwa bei auffälligem Verhalten wie Fahren von Schlangenlinien o.ä.) oder wenn der Fahrer nachweislich Fahrfehler begangen hat.
Konnte keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden, handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die beim ersten Verstoß in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird. Wurde der Fahrer hingegen als fahruntüchtig eingestuft, wird das Delikt als Straftat eingestuft – mit wesentlich höheren Sanktionen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe drohen Ersttätern der Entzug des Führerscheins und eine rund zwölfmonatige Führerscheinsperre.
Welche Strafe droht, wenn ich mit Drogen am Steuer erwischt werde?
Anders als bei Alkohol gibt es bei anderen Drogen keine Toleranzgrenze. Schon wenn Sie das erste Mal unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt werden, droht ein hohes Bußgeld von 500 Euro sowie weitere Sanktionen. Fallen Sie häufiger durch Fahren unter Drogen auf, steigt auch das Strafmaß. Kommt außerdem eine Gefährdung des Straßenverkehrs hinzu, muss der Verkehrssünder zusätzlich mit einer hohen Geld- oder sogar einer Gefängnisstrafe rechnen. Zudem droht der Entzug des Führerscheins.
Verursachen Sie einen Unfall, weil Sie bekifft oder unter Einfluss anderer Drogen Auto gefahren sind, kann der Unfallgegner je nach Fall eventuell Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei einem tödlichen Verkehrsunfall droht zudem eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot | Weitere mögliche Konsequenzen |
---|---|---|---|---|
Das erste Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 500 Euro | 2 | 1 Monat | |
Das zweite Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate | |
Das dritte Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate | |
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, Freiheitsstrafe |
Drogen am Steuer: Wann ist der Führerschein weg?
Generell ist der Entzug des Führerscheins von einem reinen Fahrverbot zu unterscheiden. Während letzteres auf eine Zeit von maximal 3 Monaten beschränkt ist, und Sie den Führerschein danach zurückbekommen, verliert beim Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit. Diese muss dann nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Führerschein wiederhaben wollen, ist dies zudem mit weiteren Auflagen wie einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden. Werden Sie mehrfach mit Drogen am Steuer erwischt oder geht die zuständige Behörde davon aus, dass Sie regelmäßig Drogen konsumieren, wird in der Regel Ihre Eignung als Fahrer in Frage gestellt. Die Folge: Ihre Fahrerlaubnis wird ungültig.
Wie lange der Führerschein weg ist, nachdem Sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden, hängt vor allem davon ab, ob Sie sich erstmals oder wiederholt dieser Gesetzeswidrigkeit strafbar gemacht haben.
Gibt es bei weichen Drogen ein anderes Strafmaß als bei harten Drogen?
Egal, ob Cannabis, Hasch oder „härtere“ Rauschmittel wie Kokain oder Heroin: Bei Drogen am Steuer versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Welche Art von Drogen Sie konsumiert haben, ist daher erst einmal zweitrangig. In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, 1 bis 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot.
Anders sieht es aus, wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis geht. Wer harte Drogen konsumiert, verliert bereits seinen Führerschein, wenn er das erste Mal so am Steuer erwischt wurde. Beim Konsum von Cannabis ist entscheidend, ob eine Person einmalig, gelegentlich, oder regelmäßig Drogen konsumiert.
Um dies zu bestimmen, wird der sogenannte THC-COOH-Wert – also die Konzentration der Drogen im Blut – zu Rate gezogen. Liegt der Wert bei mehr als 150 Nanogramm pro Milliliter Blut, wird von einem regelmäßigen Drogenkonsum ausgegangen. In diesem Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Drogenbesitz vs. Drogenkonsum: Welche Strafen gelten?
Generell muss zwischen dem Besitz und dem Konsum von Drogen wie Cannabis, Marihuana, Haschisch & Co. unterschieden werden. Besitzen Sie beispielsweise Cannabis, erhalten Sie eine deutlich geringe Strafe, wenn Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen oder Ihnen der Konsum nicht nachgewiesen werden kann. Es kann aber passieren, dass Sie sich einem Drogenscreening unterziehen müssen.
Wenn Sie Cannabis besitzen, generell aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, aber vor dem Autofahren und einer möglichen Kontrolle keine Drogen konsumiert haben, müssen Sie dies nachweisen. Der Nachweis erfolgt in der Regel in Form eines ärztlichen Gutachtens.
MPU wegen Drogen am Steuer: Wann muss ich zum "Idiotentest"?
Wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen, muss sich diese einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt – unterziehen. Auch wenn Ihnen der Führerschein wegen Drogen am Steuer entzogen wurde, wird eine solche Untersuchung fällig.
Sind Sie bekifft oder unter Einfluss anderer Drogen Auto gefahren, ist die MPU umfangreicher als im „Normalfall“. Zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen und Tests müssen Sie nachweisen, dass Sie über einen längeren Zeitraum keine Drogen mehr konsumiert haben. In diesem Fall besteht die MPU aus folgenden Schritten:
- Schriftliche Befragung
- Medizinischer Drogentest (Nachweis in Urin, Speichel und/oder Blut)
- Leistungs- und Reaktionstest
- Psychologische Untersuchung
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Drogen am Steuer: Was gilt in der Probezeit?
Wird ein Fahranfänger in der Probezeit mit Drogen am Steuer erwischt, hat dies ebenfalls harte Folgen. Bei Drogen am Steuer handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß, also eine schwerwiegende Missachtung der geltenden Verkehrsgesetze.
Fällt eine Person, die ihren Führerschein noch auf Probe hat, erstmals durch Autofahren unter Drogeneinfluss auf, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Hinzu kommt die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dieses kostet mehrere hundert Euro und muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Bei einem zweiten A-Verstoß (hierzu zählen beispielsweise auch qualifizierte Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen um mindestens 21 km/h oder Alkoholkonsum und anschließende Teilnahme am Straßenverkehr) folgt eine Verwarnung. Zudem wird der betreffenden Person eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Bei einem weiteren Verstoß in der verlängerten Probezeit ist die Fahrerlaubnis weg.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte