Fahren ohne Kindersitz – Strafen, Infos & Tipps
- Im Jahr 1993 wurde die Pflicht, einen Kindersitz je nach Körpergröße des Kindes im Auto zu verwenden, in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen.
- Alle Kinder, die in die Klasse 0+ fallen, müssen in einem Kindersitz liegen, der gegen die Fahrtrichtung befestigt ist.
- Gegen die Kindersitzpflicht zu verstoßen, wird in Deutschland nicht besonders streng geahndet.
Inhalt:
- Gibt es in Deutschland eine Kindersitzpflicht?
- Wieso ist eine Kindersitzpflicht sinnvoll?
- Für welches Alter benötige ich für meine Kinder welchen Kindersitz?
- Gibt die Kindersitzpflicht auch an, in welche Richtung der Kindersitz zeigt?
- Welches Bußgeld droht mir, wenn ich keinen Kindersitz benutze?
- Gilt für das Fahrrad ebenfalls eine Kindersitzpflicht?
- Gibt es auch im Ausland eine Kindersitzpflicht?
Gibt es in Deutschland eine Kindersitzpflicht?
Im Jahr 1993 wurde die Pflicht, einen Kindersitz je nach Körpergröße und Alter des Kindes im Auto zu verwenden, in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen. Diese Pflicht besagt, dass alle Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, in einem Kindersitz während der Autofahrt gesichert sein müssen. Die Kindersitzpflicht soll sowohl den Fahrer als auch die Kinder im Fall einer scharfen Bremsung oder einer Unfallsituation schützen. Eltern können zudem sicher sein, dass ihre Kinder sicher im Sitz angeschnallt sind und nicht im Auto herumklettern können.
Ob zum Schutz der Kinder in einer Unfallsituation ein Reboarder-, Isofix- oder anderes Kindersitzsystem verwendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Wichtig ist jedoch, dass der verwendete Kindersitz eine amtliche Genehmigung hat. Sobald ein Kindersitz laut Hersteller den UN/ECE- Regelungen entspricht, ist dieser im Sinne der Kindersitzpflicht geeignet. Findet sich zudem auf dem Kindersitz selbst ein Prüfzeichen mit einem "E" und einer "1" als Ländercode für Deutschland, können Sie unbesorgt sein und den Sitz für Ihre Kinder verwenden. Zusätzlich zum Prüfzeichen findet sich meist noch die genaue Norm, nach der der Kindersitz gearbeitet wurde, z.B. ECE R 44/04.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wieso ist eine Kindersitzpflicht sinnvoll?
Die Pflicht, einen Sicherheitsgurt während der Fahrt zu tragen, wurde in den 70er-Jahren eingeführt. Doch in die Mode kam das Anschnallen im Auto bereits in den 50ern. Schnell wurde ein Problem sichtbar, denn Kinder wurden durch den Sicherheitsgurt aufgrund ihrer geringen Größe nicht ausreichend geschützt. Entweder flutschten sie unten durch oder wurden bei einem Aufprall vom einschneidenden Gurt verletzt. Daher kam 1963 der erste Kindersitz auf den Markt, der dieses Problem löste. Durch die Kindersitzpflicht, die 1993 eingeführt wurde, sind Eltern dazu verpflichtet, ihren Nachwuchs altersgerecht und sicher anzuschnallen.
Bei Babys und kleinen Kinder macht der Kopf noch einen sehr großen Anteil vom Körpergewicht aus. Kommt es nun zu einem Frontalunfall und das Kind wird nach vorne geschleudert, kommt es schnell zu schwerwiegenden Verletzungen am Kopf, Hals oder der Wirbelsäule. Auch die rückwärts gerichteten Kindersitze führten zu einer enormen Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Auto. Denn bei einem Aufprall wird das Kind von einer deutlich geringeren Kraft erwischt, wenn es gegen die Fahrtrichtung sitzt.
Daher sollten Kinder unter 12 Jahren im Idealfall nie auf dem Beifahrersitz sitzen, sondern stets auf der Rückbank auf dem mittleren Sitz oder hinter dem Beifahrersitz. Die Wucht des Airbags kann bei einem Kind in kürzester Zeit zum Tode führen. Für Kinder, die lieber in Fahrtrichtung im Auto fahren möchten, gibt es Kindersitze mit einem Fangkörper, der bei einem Auffahrunfall das Kind hält und so den Aufprall dämpft.
Für welches Alter benötige ich für meine Kinder welchen Kindersitz?
Aktuell gibt es zwei Normen, die der UN/ECE-Regelung entsprechen: "R 44", die "Rückhalteeinrichtungen für Kinder" und "R 129", die "verbesserten Kinderrückhaltesysteme zur Verwendung in Kraftfahrzeugen". Meist findet sich auf dem Prüfkennzeichen auch ein Hinweis, ob der Kindersitz "R 44" oder "R 129" entspricht. Die beiden Normen unterscheiden sich insbesondere darin, wie die einzelnen Klassen eingeteilt sind. "R 44" richtet sich hierbei nach dem Gewicht der Kinder, wogegen "R 129" die benötigen Kindersitze nach der Körpergröße des Kindes unterteilt.
R 44
Die Klassen 0+ bis III gliedern sich nach dem Gewicht des Kindes. Dies ist eine erste Orientierung, um zu wissen, welchen Kindersitz man für welches Alter verwenden sollte. Jedoch entscheidet häufig nicht das Gewicht über den idealen Kindersitz, sondern die Größe des Kindes. Denn es gibt viele Kinder, die bereis recht groß sind, aber noch sehr leicht für ihr Alter. Und auch umgekehrt kann es Kinder geben, die bereits sehr schwer sind, aber eigentlich noch zu klein für einen Sitz der höheren Stufe. Daher sollte "R 129" ebenfalls beim Kauf eines neuen Sitzes berücksichtigt werden.
Klasse
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Körpergewicht
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---|---|
0+ | weniger als 13 kg |
I | 9 bis 18 kg |
II | 15 bis 25 kg |
III | 22 bis 36 kg |
R 129
Diese Klasseneinteilung wurde 2013 eingeführt und berücksichtigt hauptsächlich die Körpergröße des Kindes. Da diese Einteilung deutlich realitätsnäher ist, wird "R 129" mehr und mehr zur standardisierten Variante. Für alle Sitze dieser Norm muss eine "Isofix"-Station im Auto vorhanden sein. Bei dem Isofix-System handelt es sich um eine Methode der Befestigung im Fahrzeug. In beinah allen neueren Fahrzeugmodellen findet sich auf der Rückbank ein Isofix-Adapter, in den die Station eingeklickt werden kann. Der Sitz muss daraufhin nicht kompliziert im Fahrzeug montiert, sondern lediglich auf der Isofix-Station befestigt werden. Das System gewährleistet einen einfachen und sicheren Ein- und Ausbau von Kindersitzen jeder Größe.
Klasse
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Körpergröße
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Q0 | kleiner gleich 60 cm |
Q1 | 60 bis kleiner gleich 75 cm |
Q1.5 | 75 bis kleiner gleich 87 cm |
Q3 | 87 bis kleiner gleich 105 cm |
Q6 | 105 bis kleiner gleich 125 cm |
Q10 | größer gleich 125 cm |
ECE 44-03 oder ECE 44-04 und höher
Seit 2008 genügen neben der Norm R 129 nur noch Sitze der Kindersitzpflicht, auf denen das Kennzeichen ECE 44-03 oder ECE 44-04 und höher zu finden ist.
Gibt die Kindersitzpflicht auch an, in welche Richtung der Kindersitz zeigt?
Alle Kinder, die in die Klasse 0+ fallen, müssen in einem Kindersitz liegen, der gegen die Fahrtrichtung befestigt ist. Da es sich hierbei meist um Säuglinge und Babys bis zu 9 Monaten handelt, sollten diese in einer Babyschale befestigt sein. Für die Klasse I und II gibt es sowohl Modelle, in denen das Kind in Fahrtrichtung schaut, als auch Sitze, die gegen die Fahrtrichtung im Fahrzeug angebracht werden.
Hierbei handelt es sich um sogenannte "Reboarder", in denen das Kind nicht in Fahrtrichtung schaut. Für die Klasse I und II gibt es jedoch keine Pflicht, das Kind in eine bestimmte Richtung anzuschnallen. Jedoch wird von Experten empfohlen, auch Kinder bis zu einem Alter von vier Jahren und einem Gewicht von 18 Kilogramm rückwärts anzuschnallen. Denn auch bei Kleinkindern macht der Kopf noch einen großen Teil des Gewichts aus, weshalb es in einer Unfallsituation schnell zu einer Verletzung der Halswirbel und der Wirbelsäule kommen kann.
Allgemein gibt es verschiedene Arten von Kindersitzen, je nachdem wie sie im Fahrzeug befestigt werden:
- Typ „Universal“: Kann auf den meisten Plätzen montiert werden.
- Typ „Eingeschränkt“: Sitzposition von Fahrzeug- oder Kindersitzhersteller festgelegt.
- Typ „Semi-universal“: Verwendung mit Isofix-Rückhaltesystemen.
- Typ „Spezielles Fahrzeug“: Verwendung in speziellen Fahrzeugtypen.
Welches Bußgeld droht mir, wenn ich keinen Kindersitz benutze?
Gegen die Kindersitzpflicht zu verstoßen, wird in Deutschland nicht besonders streng geahndet. Lediglich ein geringes Verwarngeld in Höhe von 30 Euro wird Ihnen aufgebrummt, wenn Sie ein Kind ohne Kindersitz transportieren. Erst bei der Missachtung jeglicher Elternpflichten – dem Verstoß gegen Kindersitz- und Anschnallpflicht - wird ein Punkt in Flensburg fällig.
Verstoß gegen die Kindersitzpflicht
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Bußgeld
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Punkte
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Ein Kind ohne Kindersitz im Auto transportiert | 30 | |
Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto transportiert | 35 | |
Ein Kind ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 60 | 1 |
Mehrere Kinder ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 70 | 1 |
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Gilt für das Fahrrad ebenfalls eine Kindersitzpflicht?
Möchten Sie Ihr Kind auf dem Fahrrad transportieren, dann gibt es keine ausgesprochene Kindersitzpflicht. Jedoch fehlt auf einem Fahrrad die Möglichkeit, das Kind auf andere Art und Weise zu transportieren als mit einem geeigneten Mittel. Denn keine Mutter und kein Vater wird auf die Idee kommen, ihr Baby auf den Gepäckträger zu setzen. Wichtig ist es, dass das Kind sicher und altersgerecht sitzt. Sie haben hier verschiedene Option zur Auswahl, wie ein klassischer Kindersitz, der hinten oder vorne am eigenen Fahrrad montiert wird, ein Anhänger oder ein sogenanntes Trailerbike, bei dem ein kleineres Kinderfahrrad am großen Bike befestigt wird.
Gibt es auch im Ausland eine Kindersitzpflicht?
Das Prüfzeichen "E1" ist ein europaweit gültiges Kennzeichen, welches darüber Auskunft gibt, ob der Kindersitz eine Genehmigung hat oder nicht. Zusätzlich muss die verwendete Rückhalteeinrichtung für Kinder mindestens der Norm ECE 44/03 entsprechen. Halten Sie sich auch im EU-Ausland an diese Grundregeln, sind Sie schon einmal auf der sicheren Seite.
Dennoch haben bestimmte andere europäische Ländern noch besondere Regelungen, wenn es um die Sicherung von Kindern im eigenen Auto geht. Wogegen in Deutschland ein Kindersitz nur bis zum Alter von 12 Jahren verwendet werden muss, hat Österreich hier strengere Regeln, da eine Rückhalteeinrichtung für Kinder bis 14 Jahren gefordert wird. In den Niederlanden müssen sogar alle minderjährigen Kinder, also bis zur Vollendung der 17. Lebensjahrs speziell gesichert sein. Hierbei reicht aber eine Sitzschale, die für einen erhöhten und festeren Sitz sorgt.
In Belgien und Frankreich gibt es strenge Bestimmungen, ab welchem Alter Kinder auf dem Beifahrersitz sitzen dürfen. Dies ist in Frankreich erst ab 10 Jahren und in Belgien sogar erst ab 12 Jahren der Fall. In beinah allen europäischen Ländern gilt, dass der Airbag für den Beifahrersitz deaktiviert sein muss, wenn ein Kind in einem Kindersitz dort sitzt.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte