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Führerscheinentzug bei Alkohol – Das müssen Sie wissen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
20.03.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Promillegrenzen definieren einen engen Rahmen, in dem Alkohol im Straßenverkehr gestattet ist.
  • Wer die Grenzen überschreitet, muss je nach Gefährdungssituation mit heftigen Strafen rechnen.
  • Experten im Verkehrsrecht können Ihnen helfen, bei Führerscheinentzug wegen Alkoholkonsums, die richtigen Handlungsoptionen zu finden.

Alkohol im Straßen­verkehr

Der Konsum von alkoholischen Getränken und die anschließende Teilnahme am Straßenverkehr zählt zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Der Gesetzgeber hat deshalb Promillegrenzen eingeführt, deren Nicht-Einhaltung mit Bußgeld, Einträgen im Verkehrszentralregister, Führerscheinentzug oder sogar mit Freiheitsstrafen bestraft werden können. Das Übertreten der 0,5-Promillegrenze wird beispielsweise mit einem Bußgeld von über 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Ab einem Wert von 1,1 Promille ist der Straftatbestand der „Trunkenheit am Steuer“ grundsätzlich erfüllt, der Tatbestand kann aber auch bei einem geringeren Wert greifen, wenn der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt als sogenannte Maßregel und dient auch vorbeugend der Verkehrssicherheit.

Im Strafgesetzbuch heißt es dazu:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist außerdem in § 69 Strafgesetzbuch geregelt: Das Gericht hat das Recht, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt wird, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Führerschein­entzug wegen Alkohol am Steuer

Sie sind mit Alkohol am Steuer erwischt worden und brauchen Rat, wie Sie sich verhalten sollten und was jetzt auf Sie zukommt? Vielleicht lohnt sich gar ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Unsere Experten im Verkehrsrecht helfen Ihnen auch in dieser verfahrenen Situation.

Promillegrenze Auto:

Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug (also z.B. kein Fahrrad) fährt, hat eine Grenze von 0,5 Promille einzuhalten. Dies gilt allerdings nur, solange man sein Fahrzeug beherrscht. Wer Schlangenlinien fährt und dadurch andere gefährdet, muss schon ab 0,3 Promille mit einer Strafe rechnen. Dies wird als “relative Fahruntüchtigkeit” gewertet. Wer mit mehr als 0,5 Promille unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Strafen wegen Trunkenheit am Steuer rechnen.

Promillegrenze Fahrrad:

Für Fahrradfahrer sind die Grenzen nicht so eng. Auf dem Rad dürfen sich bis zu 1,6 Promille im Blut befinden. Grund hierfür ist das niedrigere Unfallrisiko eines Fahrrads. Wer die 1,6 Promille-Grenze allerdings überschreitet, muss hier ebenfalls mit harten Strafen rechnen. Für Trunkenheit auf dem Fahrrad kann der Führerschein entzogen werden!

Promillegrenze Probezeit:

In der Probezeit ist Alkohol absolut verboten. Die Promillegrenze beträgt 0,0. Diese strikte Grenze gilt seit 2007 ebenfalls für alle Autofahrer unter 21. Fahranfänger, die die Null-Promille-Grenze überschreiten, müssen mit besonders empfindlichen Strafen rechnen. Meist beinhalten diese neben Bußgeld und Fahrverbot auch noch das Ableisten einer MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung). Auch die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre kann sehr ärgerlich sein und unschöne Konsequenzen nach sich ziehen. Wer innerhalb der verlängerten Probezeit mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Promillegrenze Fußgänger

Für Fußgänger gilt keine explizite Promillegrenze. Wer sich allerdings mit hohem Alkoholspiegel im Blut als Fußgänger im Straßenverkehr auffällig oder gar gefährdend verhält, kann durchaus genauso betraft werden wie ein Fahrzeuglenker. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist hier allerdings selten, da von einem Fußgänger meist keine so große Gefährdungslage ausgeht, die diese Maßnahme rechtfertigen würde.

Bußgeldtabelle

Promillewert Bußgeld/Strafe Fahrverbot
mehr als 0,0 Promille in der Probezeit 278,50 Euro / 1 Punkt kein Fahrverbot
ab 0,5 Promille 528,50 Euro / 2 Punkte 1 Monat
ab 1,1 Promille Freiheits- oder Geldstrafe / 3 Punkte individuell
2. Eintrag wegen Alkohol am Steuer 1053,50 Euro / 2 Punkte 3 Monate
3. Eintrag wegen Alkohol am Steuer Freiheits- oder Geldstrafe / 3 Punkte 3 Monate

Wann kann der Führerschein entzogen werden:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB
  • Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr nach § 316 StGB

Bleiben oft straffrei: außergewöhnliche Umstände und Alkoholkonsum im Straßen­verkehr

  • Täter hatte vorher keinerlei Alkoholerfahrung und hat die Wirkung erheblich unterschätzt (muss bewiesen werden!)
  • Unvorhersehbare Wechselwirkung zwischen (einer kleinen Menge) Alkohol und Medikamenten (muss attestiert werden)
  • Einfahrt frei machen oder ortsnah umparken

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeld­bescheid oder ein Fahrverbot?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein und sich lohnen. Oft sind Bußgeldbescheide fehlerhaft. Ein Anwalt im Verkehrsrecht kann für Sie Akteneinsicht beantragen, mögliche Fehler im Bußgeldbescheid ausfindig machen und die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Im Falle eines Strafprozesses kann er Sie über die drohenden Folgen aufklären. Zusammen können Sie Strategien erarbeiten, um diese so gering wie möglich zu halten.

Fahrerlaubnis weg? Wir helfen!

Sie sind mit Alkohol am Steuer erwischt worden und überlegen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt? Unsere Experten im Verkehrsrecht helfen Ihnen auch in dieser verfahrenen Situation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte