Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
- Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Tempoverstößen innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Der Bußgeldkatalog bestraft Raserei innerorts etwas strenger als außerorts.
- Je nach Übertretung kann ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot fällig werden.
Inhalt:
- Welches Tempolimit gilt in geschlossenen Ortschaften?
- Wie wird eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts geahndet?
- Welche Strafe droht bei einem Tempoverstoß in einer Spielstraße?
- Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Welches Tempolimit gilt in geschlossenen Ortschaften?
Grundsätzlich richtet sich der Bußgeldkatalog danach, um wie viele km/h die zulässige Maximalgeschwindigkeit bei der Tempomessung überschritten wurde. Je nach Übertretung kann ein Bußgeld, aber auch Punkte in Flensburg oder sogar ein mehrmonatiges Fahrverbot fällig werden.
Um das korrekte Tempolimit einzuhalten, muss auf die Verkehrszeichen geachtet werden. Geben keinerlei Schilder Auskunft darüber, wie schnell auf einer bestimmten Straße gefahren werden darf, dann gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung muss auf einem Großteil der Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften eingehalten werden.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Hauptsächlich finden sich Zonen, die mit einem Tempolimit von
- 30 km/h bzw.
- 50 km/h beschränkt sind.
Vereinzelt gibt es auch Bereiche, in denen maximal 40 km/h gefahren werden darf, jedoch finden sich diese eher selten. Ebenso gibt es in Großstädten viel befahrene und breite Straßen, auf denen innerorts sogar 60 km/h gefahren werden darf.
Wie wird eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts geahndet?
Halten Sie sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht an die zulässige Maximalgeschwindigkeit, dann können Sie von einem fest installierten Blitzer oder einem Polizisten erwischt werden. Der Bußgeldkatalog bestraft Raserei innerorts etwas strenger als außerorts. So droht ein einmonatiges Fahrverbot bereits bei einem Tempoverstoß mit 21 bis 25 km/h zu viel auf dem Tacho – außerorts wird erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h mit einem Fahrverbot geahndet.
Toleranzabzug innerorts
Da innerhalb geschlossener Ortschaften selten eine zulässige Maximalgeschwindigkeit von über 50 km/h herrscht, kann die folgende Regel bei der Berechnung des Toleranzabzugs angewandt werden: Bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h werden 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen.
Welche Strafe droht bei einem Tempoverstoß in einer Spielstraße?
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigte Bereiche häufig anzutreffen. Diese sind meist dort eingerichtet, wo sich Kinder auf der Straße aufhalten – also in Wohngegenden oder in der Nähe von Schulen oder Kindergärten.
In Spielstraßen gilt eine maximale Geschwindigkeit von etwa 5 bis 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit). Wird dagegen verstoßen, dann droht ein saftiges Bußgeld. Fahren Sie also mit regulären 50 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich, dann wird Ihnen sehr wahrscheinlich ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt.
Diese Strafe droht bei einem Tempoverstoß in einer Spielstraße
Wird die Geschwindigkeit...
- um bis zu 10 km/h überschritten: 30 Euro
- um bis zu 20 km/h überschritten: 70 Euro
- um bis zu 30 km/h überschritten: 100 Euro, 1 Punkt
- um bis zu 50 km/h überschritten: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Es ist immer möglich, dass ein Messgerät fehlerhafte Ergebnisse liefert. Sollten Sie also einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts erhalten haben, dann können Sie sich dagegen wehren. Ganze 14 Tage haben Sie Zeit, um offiziell gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Versenden Sie Ihren Einspruch idealerweise per Einschreiben an die zuständige Bußgeldstelle – so haben Sie im Zweifelsfall einen Beweis dafür, dass Sie Einspruch eingelegt haben.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte