Vielen Dank. Ihre Daten werden übertragen.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat - der Unterschied im Detail

Reviewer Image
Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um "leichte" Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
  • Bei einer Straftat droht Ihnen eine Geldstrafe und in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe.
  • Bei einer Straftat kann dem Täter außerdem die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Direkt Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen

Worin liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zeichnen sich dadurch aus, dass es sich dabei um "leichte" Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. Im Bußgeldkatalog findet sich eine Auflistung aller Ordnungswidrigkeiten.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist die Ordnungswidrigkeit definiert.

  1. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand des Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
  2. Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist. (§ 1 OWiG)

Zusammengefasst: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz.

Schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr werden dagegen als Straftat gewertet. Das ist meistens dann der Fall, wenn rücksichtslos gehandelt wird oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr sind unter anderem im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschiedlich bestraft?

Für Ordnungswidrigkeiten gibt es feste Regelsätze im Bußgeldkatalog, an denen sich die Strafen orientieren. Dabei handelt es sich um Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Von den Regelsätzen kann allerdings abgewichen werden, wenn Sie den gleichen Verstoß wiederholt begehen.

Begehen Sie dagegen eine Straftat im Straßenverkehr, droht Ihnen eine Geldstrafe und in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe richtet sich nicht nach Regelsätzen, sondern wird vom Gericht festgesetzt. Abhängig vom monatlichen Netto-Einkommen des Täters wird diese in Tagessätzen berechnet. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Netto-Monatsgehalt.

Auch die Länge einer möglichen Haftstrafe liegt im Ermessen eines Richters. Dabei gibt das Gesetz allerdings immer einen Rahmen vor – also eine Mindest- und Höchstdauer der Haftstrafe.

Bei einer Straftat kann dem Täter außerdem die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Unterschied zum Fahrverbot im Bußgeldkatalog liegt darin, dass Ihnen nicht lediglich der Führerschein für maximal 3 Monate entzogen und im Anschluss automatisch zurückgegeben wird. Stattdessen wird Ihnen für mindestens 6 Monate die Erlaubnis entzogen, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Nach Ablauf dieser Sperrfrist müssen Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Für die Neuerteilung kann zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Wann begehe ich eine Ordnungswidrigkeit?

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Beispiele dafür sind Folgende:

Die häufigste Ordnungswidrigkeit ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Die entsprechenden Strafen laut Bußgeldkatalog finden Sie in den FAQs.

Wann begehe ich eine Straftat im Straßenverkehr?

Bei Verkehrsstraftaten handelt es sich beispielsweise um folgende Delikte:

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht bei Unfall mit verletzten oder getöteten Personen
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren im Vollrausch
  • Missbrauch des Kennzeichens
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wann bekomme ich einen Eintrag in das Führungszeugnis?

Wurden Sie für eine Straftat verurteilt, wird dies im Bundeszentralregister vermerkt. Sie können einen Auszug Ihrer Daten aus diesem Register beantragen, was umgangssprachlich als Führungszeugnis bezeichnet wird und häufig von Arbeitgebern gefordert wird. Straftaten mit einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen werden in diesem Auszug nicht aufgeführt. Werden Sie also zu 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt, gelten Sie in Ihrem Führungszeugnis als vorbestraft.

Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts?

Die häufigste Ordnungswidrigkeit ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Die entsprechenden Strafen laut Bußgeldkatalog finden Sie in der folgenden Übersicht.

Geschwindigkeits­überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 Euro    
11 bis 15 km/h 50 Euro    
16 bis 20 km/h 70 Euro    
21 bis 25 km/h 115 Euro 1  
26 bis 30 km/h 180 Euro 1 1 Monat*
31 bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monat
61 bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monat
Über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monat
Geschwindigkeits­überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 Euro    
11 bis 15 km/h 50 Euro    
16 bis 20 km/h 70 Euro    
21 bis 25 km/h 115 Euro 1  
26 bis 30 km/h 180 Euro 1 1 Monat*
31 bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monat
61 bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monat
Über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monat

Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten haben dem Gesetz nach eine Verjährungsfrist von 3 Monaten – die sogenannte Verfolgungsverjährung. Gesetzlich ist dies in § 26 StVG geregelt.

Zur Veranschaulichung: Sie haben am 12. Mai eine Ordnungswidrigkeit begangen. Sollte der Bußgeldbescheid nicht bis zum 11. August zugestellt werden, verjährt die Ordnungswidrigkeit. Der Tag des Ablaufs der Frist ist immer dem Tag des Vergehens voraus. Die Frist läuft immer einen Tag zuvor ab. Sollten Sie nach dem Vergehen erst einmal einen Anhörungsbogen erhalten, wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt ab diesem Tag von vorne.

Bei Straftaten sieht die Sache anders aus als bei Ordnungswidrigkeiten. In § 78 des StGB sind die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung genau erläutert.

  • 30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind.
  • 20 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren bedroht sind.
  • 10 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren bedroht sind.
  • 5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren bedroht sind.
  • 3 Jahre bei den übrigen Taten.

Die Verjährungsfristen dauern also wesentlich länger als bei Ordnungswidrigkeiten.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte