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Rechtsfahrgebot – Regeln, Strafen & Ausnahmen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Das Rechtsfahrgebot ist in den Köpfen der deutschen Verkehrsteilnehmenden tief verankert.
  • Eine Missachtung kann schwere Folgen haben.
  • Erfahren Sie hier, wann das Rechtsfahrgebot nicht gilt und was es sonst zu wissen gibt.

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Was besagt das Rechts­fahr­gebot?

Das Rechtsfahrgebot ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 2 Absatz 2 definiert und besagt, dass “möglichst weit rechts zu fahren [ist], nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Damit ist nicht gemeint, dass Verkehrsteilnehmer:innen das Fahrzeug bis an den rechten Rand lenken sollen, sondern stets auf der rechtsäußersten Spur fahren soll – wenn möglich.

Fahrer:innen müssen mit ihrem Fahrzeug also eine Spur freimachen und nach rechts ausweichen, wenn sie beispielsweise ein anderes Fahrzeug überholen möchten. Diese Regelung sorgt im Idealfall für einen reibungslosen und möglichst störungsfreien Verkehrsfluss und erhöht zusätzlich die Verkehrssicherheit.

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In welchen Situationen gilt kein Rechts­fahr­gebot?

So wie für viele Paragraphen der StVO gibt es auch für das Rechtsfahrgebot Ausnahmen, in denen es ausgesetzt ist. Die in § 2 genannten Ausnahmen, in denen das Rechtsfahrgebot entfällt, sind mit Interpretationsspielraum versehen, weshalb die Situation stets selbstständig eingeschätzt werden muss.

  • Rechtsfahrgebot bei hoher Verkehrs­dichte

Verkehrsteilnehmer:innen begehen keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, wenn die Fahrgeschwindigkeit aufgrund von stockendem Verkehr sehr gering ist. Kommt es zu einem Stau auf mehreren Spuren, darf von rechts überholt werden und zudem muss das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten werden.

  • Rechtsfahrgebot innerorts

Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonne gibt es kein Rechtsfahrgebot innerorts. Auf mehrspurigen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sich Verkehrsteilnehmer:innen auf Fahrstreifen für eine Richtung frei bewegen.

  • Rechtsfahrgebot auf Autobahnen

In der StVO ist ebenfalls die Autobahn als Ausnahme vom Rechtsfahrgebot aufgezählt. Wären Sie auf der rechten Spur zu ständigem Überholen gezwungen, darf die mittlere oder linke Spur auch länger befahren werden. Es dürfen also Möglichkeiten, nach rechts auszuweichen, ungenutzt bleiben. Das gilt jedoch nur, solange es die Verkehrsdichte zulässt und sie keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen behindern.

  • Verkehrs­teilnehmer:innen einfädeln lassen

Auch darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden, um Fahrzeugen, die beispielsweise die Autobahn befahren, Platz zu machen. Es kann die rechte Spur freigemacht werden, wenn es der Verkehr zulässt und keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen dadurch behindert werden.

Welche Strafe droht bei Miss­achtung des Rechts­fahr­gebots?

Das Rechtsfahrgebot zu missachten oder zu vernachlässigen, kann enorme Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Denn insbesondere in Momenten, wo sich Verkehrsteilnehmer:innen in Sicherheit wägen und darauf vertrauen, dass die Regeln der StVO eingehalten werden, kommt es zu den schwersten Verkehrsunfällen. Dennoch fällt eine Strafe bei Missachtung des Rechtsfahrgebots verhältnismäßig niedrig aus.

Gefährdung durch Missachtung des Rechtsfahrgebots

Bußgeld

Punkte

bei Gegenverkehr

80 Euro

1

beim Überholtwerden

80 Euro

1

bei Unübersichtlichkeit

80 Euro

1

in einer Kurve

80 Euro

1

an einer Kuppe

80 Euro

1

beim zu engen Linksabbiegen

80 Euro

1

beim zu weiten Rechtsabbiegen

80 Euro

1

mit Unfallfolge

100 Euro

1

Gilt in allen Ländern das Rechts­fahr­gebot?

In den meisten Ländern gilt die Regel, dass Verkehrsteilnehmer:innen möglichst weit rechts zu fahren haben, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das Rechtsfahrgebot gilt also unter anderem in Österreich, der Schweiz, Italien und Spanien. In Ländern, in denen Linksverkehr gilt, gibt es entsprechend das Linksfahrgebot, wie in Großbritannien oder Australien.

Die USA hatten bisher kein Rechtsfahrgebot. Es durfte ohne jegliche Konsequenzen von rechts überholt und auf der linken Spur spazieren gefahren werden. Da jedoch Spurwechsel als zunehmend riskant gelten, sind gerade die ersten US-amerikanischen Staaten dabei, eine Art Rechtsfahrgebot einzuführen.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte