Rotlichtverstoß – Alle Strafen und Ihre Optionen im Überblick
- Die Strafen können sehr unterschiedlich ausfallen.
- Es wird zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
- Auch Fahrradfahrer können einen Rotlichtverstoß begehen.
Inhalt:
- Wann begehe ich einen Rotlichtverstoß?
- Wie wird ein Rotlichtverstoß bestraft?
- Kann ich Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einlegen?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
- Wie erkennt die Ampel einen Rotlichtverstoß?
- Was passiert bei einem Rotlichverstoß in der Probezeit?
- Gibt es Situationen, in denen ich eine Rotlichtverstoß begehen darf?
- Kann ich auch auf dem Fahrrad einen Rotlichtverstoß begehen?
Wann begehe ich einen Rotlichtverstoß?
Eine Ampel trennt bei rotem Licht den wartenden Verkehr vom Gefahrenbereich der Kreuzung, und somit vom Querverkehr. Laut § 49 Abs. 3 Nr. 2 und 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn die Haltelinie, an der die Fahrzeuge auf das grüne Lichtzeichen warten müssen, überfahren wird und zusätzlich noch der Gefahrenbereich überquert wird.
Wird nun die rote Ampelschaltung ignoriert oder versehentlich übersehen, kann es zu sehr gefährlichen Situationen kommen. Denn bereits wenige Sekunden, nachdem an einer Kreuzung eine Ampel rot zeigt, schaltet das Quer-Pendant bereits auf grün. Bei einem Rotlichtverstoß gefährdet der Fahrer des Fahrzeugs also nicht nur sich selbst, sondern führt im schlimmsten Fall einen schweren Unfall herbei.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wie wird ein Rotlichtverstoß bestraft?
Die Sanktionierung eines Rotlichtverstoßes hängt laut Bußgeldkatalog von einigen Faktoren ab. So ist für den Gesetzgeber einmal wichtig, ob Sie den gesamten Gefahrenbereich, sprich die Kreuzung, welche durch die Ampel geschützt wird, überquert haben und wie lange die Ampel bereits ein rotes Licht angezeigt hat.
Rotlicht- vs. Haltelinienverstoß
Zuerst wird geklärt, ob es sich überhaupt um einen Rotlicht- oder lediglich einen Haltelinienverstoß handelt. Im Falle eines Rotlichtverstoßes haben Sie nach Überfahren der roten Ampel auch noch die gesamte Kreuzung überfahren. Einen Haltelinienverstoß wirft man Ihnen dagegen vor, wenn Sie zwar die Haltelinie, die den wartenden Verkehr vom Gefahrenbereich trennt, überfahren haben, aber anschließend gleich angehalten haben.
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Außerdem ist für den Gesetzgeber wichtig, wie lange die Ampel bereits auf rot stand, um herauszufinden, ob Sie lediglich unachtsamerweise einen Rotlichtverstoß begangen haben oder mit voller Absicht den Querverkehr gefährdet haben.
Einfacher Rotlichtverstoß
War die Ampel weniger als eine Sekunde lang bereits rot, als Sie die Haltelinien überfahren haben, wird Ihnen lediglich ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen. In diesem Fall drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Kam es zu einer Gefährdung oder gar einer Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 200 bzw. 240 Euro und Sie kassieren in beiden Fällen noch zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Einen qualifizierten Rotlichtverstoß begehen Sie dagegen, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf rot stand. Der Gesetzgeber sieht hier eine grobe Pflichtverletzung, da Sie sich selbst und den Querverkehr mutwillig in Gefahr gebracht haben. Jeder qualifizierte Rotlichtverstoß wird mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert. Regulär kommt ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zusätzlich auf Sie zu. Im Falle einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung erhöht sich dieses auf 320 bzw. 360 Euro.
Kann ich Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einlegen?
Haben Sie das Gefühl, zu Unrecht wegen eines Rotlichtverstoßes belangt worden zu sein, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Mit diesem Schritt zweifeln Sie das Messergebnis an. Diese Maßnahme kann tatsächlich erfolgreich sein, da es zu Fehlern bei der Messung oder Auswertung kommen kann.
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Es ist möglich, dass ein Ampelblitzer falsch eingestellt ist oder nicht ordnungsgemäß gewartet wurde.
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Sind die Induktionsschleifen des Blitzers an der Haltelinie nicht korrekt verlegt worden, löst der Blitzer falsch aus und ein Bescheid wäre ungültig.
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Kam Ihnen die Gelbphase der Ampelanlage zu kurz vor, haben Sie Chancen, eine erfolgreiche Prüfung Ihres Bescheids zu bewirken. Innerorts muss eine Gelbphase mindestens drei Sekunden lang dauern, außerorts sind mindestens vier Sekunden vorgeschrieben.
Zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß liegen meist nur wenige Millisekunden. Daher lohnt es sich beinah immer, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und die entsprechenden Beweise zu prüfen. Unsere kostenfreie Bußgeldprüfung teilt Ihnen mit, ob unsere Verkehrsexperten auch in Ihrem Fall Erfolgspotential sehen.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Wie erkennt die Ampel einen Rotlichtverstoß?
Entgegen der Annahme vieler Autofahrer befinden sich die Messgeräte, welche einen Rotlichtverstoß erkennen, nicht in der Ampel selbst, sondern einige Meter hinter der Kreuzung. Nicht immer erscheint ein grelles Licht, wie es bei einem Radar-Blitzer passiert. Wird mit Schwarzlicht fotografiert, erfahren Sie eventuell erst mit dem Bußgeldbescheid von Ihrer Tat.
An sich würde es reichen, wenn – wie bei einem Tempoblitzer auch – auf dem Foto das amtliche Kennzeichen und der Fahrer zu sehen sind. Ein Ampelblitzer löst jedoch zweimal aus: Einmal, wenn der Autofahrer die rote Ampel überfährt und ein zweites Mal, um zu kontrollieren, ob der Fahrer stehen geblieben ist oder die Kreuzung überquert hat. Mit dieser Methode kann die Schwere des Rotlichtverstoßes festgestellt werden.
Was passiert bei einem Rotlichverstoß in der Probezeit?
Für Fahranfänger kann es relativ unschöne Konsequenzen haben, eine rote Ampel zu überfahren. Verkehrsvergehen in der Probezeit werden in A- und B-Verstöße unterteilt. Bei den A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Verkehrsvergehen, zu denen auch der Rotlichtverstoß gezählt wird. Lässt sich ein Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße zu Schulden kommt, muss dieser ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren. Zusätzlich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Dies würde also bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit drohen.
Gibt es Situationen, in denen ich eine Rotlichtverstoß begehen darf?
Einige Sonderfälle gibt es, in denen es tatsächlich erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren. In all diesen Situationen muss dennoch mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden.
Defekte Ampel:
Ist eine Ampel nicht funktionstüchtig, ist diese entweder ausgeschaltet oder es blinkt ein gelbes Licht. Kommt Ihnen eine Rotphase unüblich lang vor, müssen mindestens drei Minuten vergangen sein, bevor Sie überhaupt an einen Rotlichtverstoß denken. Nach einer Wartezeit von weiteren fünf Minuten dürfen Sie sich vorsichtig in die Kreuzung wagen. Im Falle eines Unfalls tragen Sie dennoch die volle Verantwortung. Werden Sie nun geblitzt, sehen die Behörden in der Regel von einer verkehrsrechtlichen Verfolgung ab.
Blaulicht oder Martinshorn:
Um einem Einsatzfahrzeug, das entsprechend Signal gibt, Platz zu machen, ist es erlaubt, sich vorsichtig über die Haltelinie zu bewegen. Das Überqueren des Gefahrenbereichs ist nur im absoluten Ausnahmefall gestattet. Dieser besteht, wenn Ihnen keine andere Ausweichmöglichkeit bleibt, als die gesamte Kreuzung zu überfahren.
Verkehrspolizist:
Im Straßenverkehr stehen die Signale eines Verkehrspolizisten über Schild- und Lichtzeichen. Fahren Sie also auf eine rote Ampel zu, an der Ihnen jedoch ein Polizist das Weiterfahren signalisiert, können Sie guten Gewissens das Rotlicht ignorieren.
Kann ich auch auf dem Fahrrad einen Rotlichtverstoß begehen?
Auch für Fahrradfahrer gilt die Straßenverkehrs-Ordnung. Somit können Sie auch auf Ihrem Drahtesel einen Rotlichtverstoß begehen. Möchten Sie kurz vor einer roten Ampel abkürzen und biegen nach rechts auf den Gehweg ab, begehen Sie einen Rotlichtverstoß. Da an einem Fahrrad kein Nummernschild befestigt ist, werden Radfahrer nicht von den Ampelblitzern erwischt. Ein Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad wird also nur sanktioniert, wenn ein aufmerksamer Polizisten den Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad bemerkt.
Auch kommt auf Fahrradfahrer nicht die volle Strafe zu: Ein vermindertes Bußgeld von 60 Euro bei einem einfachen Rotlichtverstoß würde Ihnen aufgebrummt werden und 100 Euro bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß. In beiden Fällen wird Ihrem Flensburger Konto 1 Punkt hinzugefügt.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte