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So funktioniert Abstandsmessung auf der Autobahn

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Ein zu geringer Abstand war im vergangenen Jahr die dritthäufigste Ursache bei Unfällen mit Personenschaden.
  • Je nach Schwere des Abstandsverstoßes ist ein Bußgeld, Punkte und sogar ein Fahrverbot möglich.
  • Sie können Ihren Bußgeldbescheid kostenlos von unseren Experten überprüfen lassen.

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Wann falle ich bei einer Abstands­messung auf der Auto­bahn auf?

Ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern auf der Autobahn einzuhalten, ist entscheidend für die allgemeine Verkehrssicherheit. Bei zu geringem Abstand zum Vordermann können Sie in einer Gefahrensituation oft nicht mehr rechtzeitig bremsen und führen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Unfall herbei. Ein zu geringer Abstand war im vergangenen Jahr die dritthäufigste Ursache bei Unfällen mit Personenschaden. Am häufigsten entstehen sie aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit. Nicht selten gehen jedoch Tempo- und Abstandsverstöße miteinander einher.

Daher gibt der Gesetzgeber klar vor, wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sein muss. Mithilfe von Abstandsmessungen auf der Autobahn sollen Personen erkannt werden, die gegen diese Abstandsregeln verstoßen.

Innerorts, also innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, gilt:

  • Mindestabstand von 15 Metern oder drei Autolängen

Zwischen Ihnen und dem vorausfahrenden Fahrzeug sollten mindestens eine Sekunde Abstand liegen, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen.

Auf der Autobahn, also in der Regel außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, gilt:

  • Mindestabstand in Höhe des halben Tachowerts

Ein Abstand von zwei Sekunden zwischen dem eigenen und dem vorausfahrenden Fahrzeug sind ausreichend, um bei Gefahrensituationen ausreichend schnell bremsen zu können.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie wird ein Abstands­verstoß auf der Auto­bahn geahndet?

Werden Sie auf der Autobahn bei einer Abstandsmessung mit einer gefahrenen Geschwindigkeit von 80 km/h oder weniger erwischt, droht Ihnen lediglich ein geringes Bußgeld. Hierbei ist unerheblich, wie groß der von Ihnen eingehaltene Abstand war. Der bloße Abstandsverstoß kostet Sie 25 Euro. Im Falle einer Gefährdung oder Sachbeschädigung werden 30 bzw. 35 Euro fällig.

Wirklich teuer wird es bei einer Abstandsmessung ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. In diesem Fall erfasst das Messgerät genau, wie gering der eingehaltene Abstand tatsächlich ausgefallen ist. Dieser Wert entscheidet über das entsprechende Bußgeld und darüber, ob Ihnen auch eine Punktestrafe in Flensburg und ein Fahrverbot droht.

Gefahrenes Tempo zwischen 81 und 100 km/h

Beispiel: Abstand bei 100 km/h

Bußgeld

Punktestrafe

5/10 des halben Tachowerts

25 Meter

75 Euro

1

4/10 des halben Tachowerts

20 Meter

100 Euro

1

3/10 des halben Tachowerts

15 Meter

160 Euro

1

2/10 des halben Tachowerts

10 Meter

240 Euro

1

1/10 des halben Tachowerts

5 Meter

320 Euro

1

Da ein Abstandsverstoß mit zunehmender Geschwindigkeit gefährlicher wird, sind die Strafen im Bußgeldkatalog nach gefahrenem Tempo unterteilt. So droht ein Fahrverbot auch erst bei einem Tempoverstoß bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h. Jedoch kann es hier auch zu einem bis zu dreimonatigen Entzug des Führerscheins kommen.

Gefahrenes Tempo zwischen 101 und 130 km/h

Beispiel: Abstand bei 120 km/h

Bußgeld

Punktestrafe

Fahrverbot

5/10 des halben Tachowerts

30 Meter

75 Euro

1

-

4/10 des halben Tachowerts

24 Meter

100 Euro

1

-

3/10 des halben Tachowerts

18 Meter

160 Euro

2

1 Monat

2/10 des halben Tachowerts

12 Meter

240 Euro

2

2 Monate

1/10 des halben Tachowerts

6 Meter

320 Euro

2

3 Monate

 

Gefahrenes Tempo über 130 km/h

Beispiel: Abstand bei 140 km/h

Bußgeld

Punktestrafe

Fahrverbot

5/10 des halben Tachowerts

35 Meter

100 Euro

1

-

4/10 des halben Tachowerts

28 Meter

180 Euro

1

-

3/10 des halben Tachowerts

21 Meter

240 Euro

2

1 Monat

2/10 des halben Tachowerts

14 Meter

320 Euro

2

2 Monate

1/10 des halben Tachowerts

7 Meter

400 Euro

2

3 Monate

Gibt es auf der Auto­bahn auch Abstands­messungen zur Seite?

Auf der Autobahn wird lediglich kontrolliert, ob Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann einhalten. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es kein spezielles Messgerät, welches Abstandsvergehen zur Seite aufzeichnet. Doch sowohl inner- als auch außerorts können Sie verwarnt, gegebenenfalls sogar dafür bestraft werden, wenn Sie nicht ausreichend Abstand zu einem nebenherfahrenden Fahrzeug einhalten. Da auf der Autobahn jedoch selten Fahrzeuge auf derselben Höhe fahren, ergibt sich dieses Problem hier selten.

Grundsätzlich gilt, dass seitlich folgender Abstand außerorts eingehalten werden muss:

Wie finden Abstands­messungen auf der Auto­bahn statt?

Folgende Methoden kommen bei der Abstandsmessung auf der Autobahn zum Einsatz:
 

Abstandsmessung von einem erhöhten Punkt

Insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen nutzt die Polizei häufig Autobahnbrücken als Sichtpunkt, welche quer über eine solche Straße führen. Über Bildaufnahmen werden Verkehrsteilnehmer dokumentiert, welche nicht ausreichend Abstand einhalten. Hierbei gewähren die Beamten in der Regel einen Toleranzabzug von bis zu 3 Metern.

Videoabstandsmessverfahren

Ähnlich wie mit der Bildaufnahme kontrolliert die Polizei auch mithilfe von Videotechnik von Brücken herab. Hierbei kommen zwei unterschiedliche Kameras zum Einsatz – eine für die Ferne und eine für die Nähe. Anschließend werden die Aufnahmen gesichtet und Standbilder erzeugt. Über Zeit- und Geschwindigkeitsangaben kann hier der vorhandene Abstand errechnet werden.

Optische Abstandsmessung

Auch Laserpistolen können bei der Abstandsmessung auf der Autobahn zum Einsatz kommen. Hierbei wird der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen von vorne gemessen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass alle Fahrzeugtypen – inklusive Motorräder – mit der optischen Abstandsmessung dokumentiert werden können.

Police-Pilot-System/Pro Vida-Fahrzeuge

Bei dieser Methode werden Zivilfahrzeuge mit eingebauten Videosystemen verwendet, welche die Abstandsmessung auf der Autobahn durchführen. Bestimmte Sensoren ermitteln die notwendigen Werte und zeichnen Abstandssünder auf.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie kann ich einer Abstands­messung auf der Auto­bahn entgehen?

Halten Sie ausreichend Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug und achten Sie ebenso darauf, sich nicht in eine zu kleine Lücke einzufädeln. Damit sollten Sie in einer Abstandsmessung nicht auffallen. Jedoch fällt es vielen Verkehrsteilnehmern nicht immer leicht, den korrekten Sicherheitsabstand abzuschätzen. Hierfür gibt es einige Orientierungshilfen, um sicher unterwegs zu sein:

Halber Tachowert

Ein Blick auf den Tacho verrät Ihnen grob, wie groß Ihr Mindestabstand ausfallen muss. Teilen Sie Ihre gefahrene Geschwindigkeit durch zwei und Sie wissen, wie viele Meter zwischen Ihnen und Ihrem Vordermann liegen müssen.

Leitpfosten

Fällt es Ihnen jedoch schwer, die Weite abzuschätzen, können Sie sich an den Leitpfosten orientieren, welche entlang der Autobahn stehen. Zwischen zwei dieser gestreiften Säulen befinden sich genau 50 Meter. Anhand dieser Messhilfe können Sie den idealen Abstand zwischen Ihnen und dem vorausfahrenden Fahrzeug grob ermitteln.

„Einundzwanzig, zweiundzwanzig“

Möchten Sie auf der sicheren Seite in Sachen Abstand sein, hilft Ihnen möglicherweise dieser Trick. Zuerst suchen Sie sich einen Punkt, den Ihr Vordermann soeben passiert hat. Anschließend sollten Sie in der Lage sein, „einundzwanzig, zweiundzwanzig“ komplett aufzusagen, bevor Sie selbst diesen Punkt erreichen. Gelingt Ihnen das, sollten Sie bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn kein Problem haben. Diese Faustregel kann außerorts gut angewandt werden, da Sie so circa zwei Sekunden hinter einem anderen Auto liegen. Innerorts ist lediglich eine Sekunde Abstand notwendig.

Wie kann ich gegen einen Bußgeld­bescheid wegen eines Abstands­verstoßes vorgehen?

Nach dem Erhalt eines jeden Bußgeldbescheids steht es Ihnen frei, diesen anzuzweifeln. Innerhalb von 14 Tagen nach postalischer Zustellung haben Sie die Möglichkeit, offiziell Einspruch einzulegen und somit eine erneute Überprüfung zu fordern. Das Bußgeldverfahren wird daraufhin nicht automatisch wieder eröffnet, sondern Ihrem Einspruch muss erst stattgegeben werden.

Zweifeln Sie die Messergebnissen an oder kommt Ihnen das Dokument komisch vor, sollten Sie Einspruch einlegen. Es wird angenommen, dass mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide Fehler enthalten. Bei dem weiteren Prozess, welcher mit einem erfolgreichen Einspruch einhergeht, kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht entscheidend weiterhelfen. Sei es bei der Akteneinsicht oder Unterstützung während des Hauptverfahrens – ein Verkehrsanwalt kennt die notwendigen Tipps & Tricks, um einen unrechtmäßigen Bußgeldbescheid für Sie abzuwenden.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte