Welcher Abstand gilt beim Fahrrad-Überholen?
- Beim Überholen von Fahrrädern sind einige Regeln zu beachten.
- Zuwiderhandlungen können, auch wenn dabei niemand verletzt wurde, als Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet werden.
- Unsere Experten im Verkehrsrecht stehen Ihnen im Falle eines Bußgeldbescheids jederzeit beratend zur Seite.
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Welche Strafen drohen, wenn ich beim Überholen eines Fahrrads zu wenig Abstand lasse?
Tatbestand | Bußgeld / Punkte |
Beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern gehalten | 30 Euro |
… mit Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer | 80 Euro / 1 Punkt |
… mit Schädigung schwächerer Verkehrsteilnehmer | 100 Euro / 1Punkt |
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Was darf ich beim Überholen von Fahrradfahrer:innen nicht machen?
Wer überholt, verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, wenn er den Eingeholten durch abruptes Handeln erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht und wird deshalb unsicher, ist der Abstand zu gering! Es ist auch damit zu rechnen, dass der Radfahrer aufgrund eines Hindernisses auf der Fahrbahn plötzlich nach links ausweicht – bei parkenden Autos kann dies abgeschätzt werden; es kann jedoch auch aufgrund eines Schlagloches geschehen, was vom nachfolgenden Verkehr meist nicht vorausgesehen werden kann.
Wozu sind Fahrradfahrer:innen verpflichtet?
Radfahrer selbst sind verpflichtet, nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen (§ 5 Abs. 6 StVO). Wenn dies nicht anders möglich ist, muss dazu an geeigneter Stelle, an einem Seitenstreifen oder einer Bushaltestelle, angehalten oder weit rechts gefahren werden. Dazu müssen jedoch mindestens drei Fahrzeuge aufgeschlossen haben und es muss absehbar sein, dass ein Überholen für die schnelleren Fahrzeuge ansonsten für längere Zeit nicht möglich ist.
Überholt ein Fahrradfahrer einen anderen, ist er nicht dazu verpflichtet denselben Abstand einzuhalten wie ein Kraftfahrzeug. Aufgrund der geringeren Masse und der geringeren Geschwindigkeit geht die Rechtsprechung hier von einer kleineren Gefahr aus. Dennoch sind auch überholende Fahrradfahrer dazu verpflichtet, die Situation angemessen zu bewerten und rücksichtsvoll zu fahren. Wer überholen möchte, darf dies durch Klingeln anzeigen.
An roten Ampeln dürfen Fahrradfahrer rechts an den stehenden Autos vorbeifahren. Allerdings nur, wenn dort genug Platz herrscht. Überholt werden darf nur zwischen Autos und Bordstein, nicht zwischen verschiedenen Autoschlangen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte