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Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Das müssen Sie tun, um Ihren Führerschein wieder zu bekommen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
  • Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren verhängt.
  • Nach Ablauf der Sperrfrist ist es möglich, die Wiedererteilung des Führerscheins zu beantragen.

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Wann kann der Antrag auf Wiedererteilung eingereicht werden?

Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren verhängt. Während dieser Zeit ist der Betroffene für eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis gesperrt.

In der Regel wird nur eine Sperrfrist von 6 bis 11 Monaten angesetzt. Nach Ablauf der Frist müssen allerdings weitere Hürden genommen werden, damit Sie den Führerschein wieder in den Händen halten können.

3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Hierfür müssen bestimmte Unterlagen und Dokumente vorhanden sein. Die Liste ähnelt der, die bei der Ersterteilung des Führerscheins abgearbeitet werden muss.

Das fordert die Behörde bei der Wiedererteilung des Führerscheins:

  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Die Bescheinigung über aktuellen Sehtest
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
  • Eventuell eine Gesundheitsbescheinigung
  • Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil

Zweifelt die Führerscheinbehörde daran, dass Sie nach einem längeren Fahrverbot noch ausreichend Kenntnisse haben, um am Straßenverkehr teilzunehmen, kann eine Fahrerlaubnisprüfung angeordnet werden. Hier wird getestet, wie sicher Sie sich hinter dem Steuer verhalten und etwaige Erinnerungslücken werden aufgefüllt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was muss ich beim Antrag auf Wiedererteilung beachten?

Um Ihre Fahrerlaubnis und somit Ihren Führerschein zurückzuerhalten, müssen Sie einen Antrag einreichen. Abhängig von Ihrem Wohnort ist eine andere Behörde zuständig, Ihnen hierbei zu helfen.

Sie müssen bei der zuständigen Fahrzeugzulassungsbehörde vorstellig werden. Diese finden sich meist im Kreisverwaltungsreferat Ihrer Stadt und in einem separaten Gebäude. Sie müssen selbst den Behördengang machen, denn es wird von Ihnen eine Unterschrift verlangt.

Vor Ort wird geprüft, ob alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorhanden sind. Anschließend wird die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis in die Wege geleitet.

Einzuhaltende Fristen

Bei den nachzuweisenden Unterlagen, wie dem Sehtest, dem Erste-Hilfe-Kurs und den ärztlichen Gutachten sind gewisse Fristen einzuhalten. Denn manche Nachweise sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Wurde dieser überschritten, muss der Nachweis neu erstellt werden.

Medizinische Bescheinigungen und Gutachten:

  • nicht länger als ein Jahr gültig

Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten:

  • nicht länger als zwei Jahre gültig

Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs:

  • keine zeitliche Beschränkung

Kosten für die Wiedererteilung

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss eine Gebühr an die zuständige Behörde entrichtet werden. Jede Zulassungsstelle kann diese für sich festsetzen, daher können die Kosten stark variieren.

Die meisten Behörden bieten auf ihrer Internetseite eine Beschreibung der wichtigsten Informationen zum Antrag und nennen auch die zu entrichtende Gebühr. In München werden hierfür 273,30 Euro fällig, in Berlin dagegen "nur" 220 Euro. Grob kann also gesagt werden, dass eine dreistellige Gebühr verlangt wird, die sich zwischen 200 und 300 Euro bewegt.

Was muss ich nachweisen, bevor ich meinen Führerschein zurückerhalte?

Je nach Gerichtsurteil müssen unterschiedliche Dinge nachgewiesen werden, bevor Ihr Antrag auf Wiedererteilung akzeptiert wird.

In vielen Fällen wird von Ihnen verlangt, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren. Diese Prüfung klärt, ob Sie sich selbstreflektiert mit Ihren Taten auseinander gesetzt haben und es zu einer Charakteränderung gekommen ist. Während der MPU werden Sie von Ärzten und Verkehrspsychologen begutachtet.

Erst wenn Sie ein positives MPU-Gutachten bei den zuständigen Behörden vorlegen, wird Ihr Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins akzeptiert.

Aus diesen Teilen besteht eine MPU:

  • Schriftliche Befragung
  • Medizinische Untersuchung
  • Reaktions- und Wahrnehmungstests
  • Gespräch mit einem Verkehrspsychologen

In anderen Fällen, wenn es beispielsweise zu einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss gekommen ist, wird von Ihnen die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm verlangt. Dieses beinhaltet meist die Abgabe von Haar- oder Urinproben über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Je nachdem, ob Sie nach dem Konsum von Drogen oder Alkohol hinter dem Steuer erwischt wurden, wird ein unterschiedliches Prozedere verlangt.

Auch kann es zu einem Führerscheinentzug aufgrund von zu aggressivem Fahrverhalten kommen. In solchen Fällen muss neben der MPU eine Verhaltenstherapie begonnen werden, in der daran gearbeitet wird, Aggressionen unter Kontrolle zu bekommen. Alle Kosten für die MPU, die Abstinenzprogramme und die Laboruntersuchung von Proben müssen vom Prüfling selbst übernommen werden.

Keine dieser Maßnahmen ist verpflichtend. Sie können weder zur Teilnahme an einer MPU noch zu einem Entzug gezwungen werden. Die Konsequenz einer Ablehnung dieser Maßnahmen ist lediglich, dass Sie keinen Antrag auf Wiedererteilung Ihres Führerscheins einreichen können.

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Gibt es auch Fälle, in denen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich ist?

Ein Richter hat die Möglichkeit, ein lebenslanges Fahrverbot auszusprechen. Diese Entscheidung kann in besonders schweren Fällen getroffen werden.

Erleidet ein Autofahrer eine drastische Verschlechterung seiner körperlichen Situation, die auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, beispielsweise aufgrund eines Schlaganfalls, kann ein solches Fahrverbot ausgesprochen werden. Für den Betroffenen und andere Verkehrsteilnehmer ist es am sichersten, wenn es zu einem lebenslangen Fahrverbot kommt.

Ebenso kann der Führerschein lebenslänglich einkassiert werden, wenn Alkoholkranke wiederholt gegen die Abstinenz verstoßen. Musste bereits eine MPU absolviert werden und es kommt erneut zu einer Trunkenheitsfahrt, kann das Gericht die drastische Entscheidung treffen, den Alkoholkranken nicht mehr hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu lassen.

Diese Entscheidung wird aber wohl überlegt getroffen, da sie die beruflichen und privaten Umstände einer Person enorm verändern kann.

Erhalte ich irgendwann meinen Führerschein ohne MPU zurück?

Die meisten Autofahrer absolvieren nach dem Entzug der Fahrerlaubnis die MPU. Dies ist zwar mit Kosten und Aufwand verbunden, jedoch kann man sich im Idealfall nach mehreren Monaten wieder hinters Steuer setzen.

Es besteht jedoch keine Pflicht, an der MPU teilzunehmen oder den Antrag auf Wiedererteilung einzureichen. Nach 15 Jahren kann bei der Führerscheinbehörde um die Ausstellung des Führerscheins gebeten werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist spätestens dann verjährt.

Wenn sich der Führerscheininhaber 5 Jahre lang nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nichts zu Schulden kommen lässt, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist zu laufen. Nach Ablauf der 10 Jahre ist das Vergehen verjährt und die Fahrerlaubnis kann wieder beantragt werden. Wer 15 Jahren lang auf den "Lappen" verzichten kann, kann so um eine MPU herumkommen.

Genau genommen...

Die Anordnung zur MPU kann an sich nicht verjähren. Nimmt man es genau, verjährt nur die Eintragung, weswegen die MPU angeordnet wurde. Nach 15 Jahren wird also eine Austragung aus der Akte vorgenommen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie kommt es zu einem Entzug des Führerscheins?

Zuständige Behörden können die Entscheidung treffen, Ihnen den Führerschein zu entziehen, wenn Sie nicht geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies geschieht, wenn geistige oder körperliche Einschränkungen vorliegen.

Auch ein aggressives und gefährdendes Fahrverhalten kann als Konsequenz den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Es kann auch dazu kommen, wenn eine Straftat im Straßenverkehr verübt wurde.

Häufig müssen die Beamten den Einzelfall betrachten, um zu entscheiden, ob einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird oder nicht. Pauschal kann jedoch gesagt werden, dass bei den folgenden Vorfällen definitiv ein Fahrverbot ausgesprochen wird:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort

Wo liegt der Unterschied zwischen Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Zu einem Fahrverbot kommt es bei vielen Verkehrsverstößen. Fahren Sie bei rot über eine Ampel, dann ist Ihnen ein Fahrverbot so gut wie sicher. Daher muss klar zwischen einem Fahrverbot und dem kompletten Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden werden.

Fahrverbot:

Wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen, kann als erzieherische Maßnahme ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Dieses wird für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten angeordnet.

Nach Ablauf des Fahrverbots ist es für den Betroffenen nicht notwendig, den Führerschein neu zu beantragen. Das Auto darf ohne weitere Schritten wieder gefahren werden. Das Fahrverbote ist eine eingeschränkte Form des Fahrerlaubnisentzugs.

Entzug der Fahrerlaubnis:

Bei schweren Verstößen im Straßenverkehr kann ein Gericht den Führerschein komplett einkassieren. Es ist dem Verkehrssünder nicht mehr erlaubt, Auto zu fahren, bis der Führerschein neu beantragt wurde. Selbst wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, der Führerschein aber nicht wieder ausgestellt wurde, darf kein Fahrzeug bewegt werden.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte