Pausenzeit gleich Arbeitszeit? Wir klären auf!
- Was ist Pause und was ist Arbeitszeit?
- Welche Arten von Pausen gibt es, und sind sie Teil der Arbeitszeit?
- Was gehört dazu, welche Pausen stehen Ihnen zu und was dürfen Sie mit dieser Zeit anfangen?
- In diesem kurzen Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick über das Thema Pausenzeiten geben.
- Wir bieten Ihnen außerdem eine kostenfreie arbeitsrechtliche Erstberatung an.
Der Nachwuchs ist bald da und schon macht man sich zudem Gedanken, wieviel Zeit man für das Baby bekommt und wie man diese Zeit finanziell absichert. Dafür gibt es in Deutschland die sogenannte Elternzeit und Elterngeld. Beide sind unabhängig voneinander und auf verschiedenen Wegen zu beantragen. Wir klären auf, worauf junge Eltern dabei achten sollten.
Was sind unbezahlte Pausen?
Die Pausen, die Ihnen während der Arbeitszeit zustehen, nennt man Arbeitspausen. Sie dienen dazu, dass sich der Arbeitnehmer erholen kann, in Ruhe essen kann oder einfach mal nichts tut. Die Arbeitspause ist nicht Teil der Arbeitszeit. Es ist Zeit, die Sie zusätzlich zu Ihrer Arbeitszeit zählen müssen. Die Arbeitszeit ist dem Arbeitszeitgesetz nach die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Pausenzeiten sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen. Arbeiten Sie sieben Stunden lang von 9 bis 16 Uhr, dann stehen Ihnen 30 Minuten Pausenzeit zu. Das bedeutet, dass Sie um 16:30 nach Hause gehen können.
Was sind bezahlte Pausen?
Es gibt einige Pausen im Arbeitsrecht, die zur Arbeitszeit gehören und somit auch bezahlt werden. Dies sind zum Beispiel Betriebspausen, die entstehen, wenn die Arbeit wegen betrieblicher Unterbrechungen ruht. Daher gehört diese Zeit zur normalen Arbeitszeit.
Ebenso gehören Kurzpausen bei Schicht-, Nacht- oder Fließbandarbeit zur Arbeitszeit und sollten als regelmäßige, kurze Unterbrechungen der Arbeit genommen werden. Sie dienen dazu, dem Körper eine kurzzeitige Entlastung zu geben. Auch die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen oder Arbeitsschichten sind keine Pausen. Vielmehr ist gesetzlich geregelt, dass generell zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens 11 Stunden Ruhe liegen müssen. Für spezielle Branchen gibt es gesonderte Regeln.
Welche gesetzlichen Pausenzeiten stehen Ihnen zu?
Grundsätzlich kann man sagen, dass demjenigen, der länger arbeitet auch mehr Pausenzeit zusteht. Wer maximal bis zu sechs Stunden am Stück arbeitet, dem steht vom Gesetz her gar keine Pause zu. Wer mindestens sechs Stunden aber höchstens neun Stunden arbeitet, hat einen Anspruch auf 30 Minuten Pause. Arbeitet jemand neun bis zehn Stunden, dann hat er einen Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause. Diese Pausenzeiten sind vom Gesetzgeber geschaffen, damit sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit erholen kann. Auch wenn die Pausenzeit hier per Gesetz eingeräumt ist, gehört sie nicht zur Arbeitszeit und muss daher zu dieser hinzugerechnet werden.
Für wen gelten diese gesetzlichen Pausenregelungen?
Diese Regeln treffen auf alle Arbeitnehmer zu. Ausnahmen gibt es für Auszubildende und Jugendliche. Ihnen steht bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Stunde Pause zu. Für Schwangere gibt es je nach Branche ebenfalls gesonderte Regeln zum Schutz des ungeborenen Kindes. Ebenso gibt es besondere Regeln für Menschen mit Behinderungen. Auch ihnen steht in der Regel mehr Pausenzeit zu.
Gibt es Sonderpausen?
Neben den regulären Pausen stehen bestimmten Arbeitnehmern speziell geregelte Pausenzeiten zu. Dies trifft auf Nacht-, Schicht- und Fließbandarbeiter zu, und Arbeitnehmer, die eine schwere körperliche Arbeit verrichten. Zusätzlich zu den normalen Pausen stehen diesen Arbeitnehmern Kurzpausen zu, die mindestens fünf Minuten lang sein müssen und nicht zusammengezogen werden dürfen.
Die sogenannte Raucherpause gibt es allerdings nicht. Sind Sie Raucher und müssen Ihren Platz zum Rauchen verlassen, dann müssen Sie diese Pause von Ihrer Pausenzeit entweder abziehen oder die Zeit nacharbeiten. Das kommt auf die Länge der Ihnen zustehenden Pause an.
Was darf ich in den Pausen tun?
In Ihrer Pause dürfen Sie tun, wonach Ihnen gerade ist. Sie dürfen essen, spazieren gehen, ein Nickerchen halten oder ein Buch lesen. Niemand kann Ihnen vorschreiben, was Sie zu tun oder zu lassen haben. Sie müssen nicht arbeiten oder in Ihrer Pause für Arbeiten zur Verfügung halten.
Darf ich auf Pausen verzichten?
Da die gesetzlich geregelte Pausenzeit dazu dienen soll, den Arbeitnehmer zu schützen, darf auf sie nicht verzichtet werden. Arbeitgeber sind demnach auch dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Arbeitnehmer die Pausenzeiten auch wirklich nehmen können. Außerdem müssen sie ihre Angestellten anweisen, die Pausenzeiten auch wirklich zu nutzen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte