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Immobilienkredit vorzeitig ablösen – So geht's ohne Vor­fällig­keits­entschädigung

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
22.11.2022 | 3 Min. Lesezeit

Immobilienkredit vorzeitig ablösen – So geht's ohne Vor­fällig­keits­entschädigung

  • Gründe für eine vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredits gibt es viele.
  • Doch kommt man wirklich so einfach aus dem alten Darlehensvertrag raus?
  • Mit welchen Strafzahlungen muss man rechnen und wie lassen sich die Forderungen seitens der Banken umgehen?

Strafzahlung bei der vorzeitigen Ablösung des Immobilienkredits

Es gibt viele Gründe dafür, seine Baufinanzierung vorzeitig abzulösen – in den meisten Fällen geht es allerdings um den Verkauf der Immobilie. Entweder aufgrund einer Scheidung, eines Jobwechsels oder aus einem anderen Anlass. Mit dem Erlös aus dem Hausverkauf soll dann der Kredit zurückgezahlt werden. Passiert das vor Ablauf von 10 Jahren, ist die Rückzahlung nicht ohne Weiteres möglich.

Denn wer seinen Immobiliendarlehensvertrag vorzeitig ablösen möchte, muss damit rechnen, dass die Bank die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen wird. Im Rahmen des Kreditvertrages hat man dem Geldinstitut zugesichert, neben den regelmäßigen Raten auch Zinszahlungen zu leisten. Diese bekommt die Bank nicht mehr, wenn man die gesamte Summe früher als vereinbart zurückbezahlt – der Bank entgehen dadurch eingeplante Einnahmen. Den entgangenen Zinsgewinn soll in diesem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen. Sie ist somit als eine Art „Straf-“ oder „Ersatzzahlung“ zu verstehen.

Da es bei Immobiliendarlehen um sehr hohe Summen geht, stellt in der Regel auch die von der Bank verlangte Vorfälligkeitsentschädigung eine hohe finanzielle Belastung dar. Nicht selten handelt es sich hierbei um Kosten in Höhe von fünfstelligen Beträgen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Forderung des Geldinstitutes abzuwehren.

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So lässt sich der Vertrag ohne Vor­fällig­keits­entschädigung vorzeitig ablösen

Schließen Banken mit ihren Kunden Verträge über ein Immobiliendarlehen, sind sie zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet. Sie müssen die Kreditnehmer ausführlich über ihre Rechte und Pflichten sowie über sämtliche Details des Vertrages informieren. In vielen Fällen sind die Geldinstitute diesbezüglich nachlässig. Die geschlossenen Verträge enthalten somit Fehler, welche rechtlich angreifbar sind. Im Ergebnis können Verbraucher ihre Baufinanzierung vorzeitig ablösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese Möglichkeit besteht für alle, die ihren Kreditvertrag nach dem 11. Juni 2010 geschlossen haben.

Ein vergleichbares Vorgehen ist im Übrigen auch hinsichtlich sogenannter Nichtabnahmeentschädigungen bei Forward-Darlehen möglich. Wer einen Vertrag über die zukünftige Abnahme eines Immobilienkredits geschlossen hat, und diesen Kredit schließlich doch nicht abnehmen möchte, kann sich ebenfalls auf fehlerhafte Formulierungen berufen. Das Geldinstitut hat auch in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn.

Übrigens: Mit Ihrem Vorgehen nutzen Sie keine juristischen Schlupflöcher ungerechtfertigterweise aus. Ihre Bank hat wissentlich in Kauf genommen, dass Sie als Verbraucher:in nicht vollständig und korrekt über Ihre Rechte aufgeklärt waren. Mit Ihrem Vorgehen setzen Sie lediglich bestehendes Recht gegen eine große Institution durch. So brauchen Kreditnehmer:innen auch keine Angst vor negativen Konsequenzen eines juristischen Vorgehens haben.

Immobilienkredit vorzeitig ablösen

Bereits gezahlte Vor­fällig­keits­entschädigung zurückholen

Viele Verbraucher gehen davon aus, sich nicht mehr auf Fehler in ihren Kreditverträgen berufen zu können, weil sie die Vorfälligkeitsentschädigung bereits an die Bank gezahlt haben. Dies schließt ein rechtliches Vorgehen jedoch keineswegs aus: Auch schon gezahlte Summen können zurückgefordert werden. Vor allem dann, wenn der beendete Darlehensvertrag nach dem 20.03.2016 geschlossen wurde, haben Betroffene bis zu drei Jahre rückwirkend die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund unzureichender Angaben im Vertrag zurückzuholen.

Sie ziehen eine vorzeitige Ablösung Ihres Immobiliendarlehens in Betracht und möchten wissen, wie hoch die Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung sein würden? Oder Ihre Bank hat bereits eine Summe verlangt, deren Höhe Sie überprüfen möchten? Dann nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Online-Rechner. Hier können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen wird.

Wie finde ich heraus, ob mein Darlehensvertrag Fehler enthält?

Die Vertragsfehler, auf deren Grundlage Kunden den Immobilienkredit vorzeitig ablösen können, ohne eine Strafzahlung leisten zu müssen, sind ganz unterschiedlich. Es kann sich hierbei um unvollständige, unverständliche oder rechtlich falsche Angaben handeln. Es gibt eine Vielzahl von Form- und Inhaltsfehlern, welche für Verbraucher ohne spezifische Fachkenntnisse nicht ohne Weiteres zu erkennen sind. Unsere Experten wissen jedoch, worauf man bei der Prüfung des Vertrages achten muss.

Wer vor Ende der Laufzeit einen Immobilienkredit zurückzahlt, muss damit rechnen, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert. Diese „Strafzahlung” kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Doch nicht immer ist die Forderung überhaupt berechtigt. Wir klären auf, wie man die Vorfälligkeitsentschädigung clever umgeht oder eine Menge Geld zurückbekommt.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Ihren Immobilienkredit ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig ablösen können, kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Unser spezialisiertes Team gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihr Vertrag betroffen ist und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten. Diese erste Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit der Abwehr der Entschädigungsforderung beauftragen möchten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte