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Leasingvertrag vorzeitig beenden: Besser widerrufen statt kündigen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
29.11.2022 | 2 Min. Lesezeit
  • Möchten Sie Ihren Leasingvertrag vorzeitig beenden, sollten Sie an den Widerrufsjoker denken.
  • Der Widerruf ist die wirtschaftlich sinnvollere Alternative zur Kündigung.
  • Warum der Widerruf attraktiver als die Kündigung ist und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Leasingvertrag widerrufen können, erfahren Sie hier.

Kann ich meinen Leasingvertrag über die Kündigung vorzeitig beenden?

Eine ordentliche Kündigung ist im Konzept Leasing grundsätzlich nicht vorgesehen. Möchten Sie Ihren Leasingvertrag kündigen, werden Sie also häufig einen wichtigen Grund benötigen, um außerordentlich aus dem Vertrag auszusteigen. Als Kündigungsgrund wird akzeptiert, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat. Allerdings müssen Sie im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags damit rechnen, dass der Leasinggeber Schadensersatz von Ihnen fordern wird.

Wenn Sie vorzeitig aus Ihrem Leasingvertrag aussteigen möchten, könnte der Widerruf Ihre Lösung sein. Über den Widerruf können Sie das Fahrzeug sofort zurückgeben und erhalten bereits gezahlte Raten zurück. Ob Sie Ihren Leasingvertrag noch widerrufen können und wie viel Geld Ihnen bei eine Widerruf zusteht, erfahren Sie über unseren kostenfreien Online-Check.

Kann der Widerruf meinen Leasingvertrag vorzeitig beenden?

Auch wenn Sie Ihren Leasingvertrag nicht kündigen können – oder auch aufgrund des drohenden Schadensersatzes nicht kündigen möchten – könnte es dennoch eine Möglichkeit für Sie geben, um sich vorzeitig von Ihrem Leasingvertrag zu lösen: Und zwar mithilfe des Widerrufsjokers.

Haben Sie Ihren Leasingvertrag überwiegend zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer Existenzgründung abgeschlossen, können Sie ihn möglicherweise noch immer widerrufen. Grund dafür sind Fehler in den Widerrufsinformationen oder den gesetzlichen Pflichtangaben, die von vielen Leasinggebern im Rahmen ihrer Leasingverträge gemacht wurden. Enthält ein Leasingvertrag entsprechende Fehler, hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, mit der Folge, dass der Leasingvertrag auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden kann.

Was passiert, wenn ich meinen Leasingvertrag über den Widerruf vorzeitig beende?

Auch sofern Sie unter Umständen die Möglichkeit haben sollten, Ihren Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen, stellt der Widerruf regelmäßig die wirtschaftlich sinnvollere Alternative dar. Haben Sie Ihren Leasingvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen, könnte sich die Ziehung des Widerrufsjokers enorm für Sie lohnen und möglicherweise zu Folgendem führen:

  • Das Fahrzeug geht an den Leasinggeber zurück
  • Sie müssen keine weiteren Leasingraten zahlen
  • Sie müssen keinen Schadensersatz an den Leasinggeber zahlen
  • Dem Leasinggeber steht gegebenenfalls keine Nutzungsentschädigung zu
  • Sie erhalten gezahlte Leasingraten und etwaige Sonderzahlungen zurück

Unterm Strich ließe sich festhalten, dass Sie das Fahrzeug – womöglich jahrelang – zu unschlagbar günstigen Konditionen gefahren wären.

Ob Sie Ihren Leasingvertrag widerrufen können und was ein Widerruf in Ihrem Fall wirtschaftlich bringen könnte, erfahren Sie über unseren Online-Check und der kostenfreien Ersteinschätzung. Sie entscheiden im Anschluss, ob wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Möglichkeiten unterstützen sollen.

Kann ich durch den Widerruf auch die Restwertzahlung vermeiden?

Haben Sie sich für ein Restwertleasing entschieden, wird Ihr Leasinggeber am Ende der Vertragslaufzeit vermutlich eine Restwertzahlung von Ihnen verlangen. Diese kann nicht nur bei Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, höher ausfallen, als es dem Leasingnehmer lieb ist. Wenn Sie die Zahlung vermeiden wollen, könnte der Widerruf Ihres Leasingvertrags die Lösung für Sie sein. Widerrufen Sie den Leasingvertrag, steht dem Leasinggeber keine Restwertzahlung zu. Auch wenn Sie beim sogenannten Kilometerleasing mehr Kilometer gefahren sind als vertraglich zuvor vereinbart, kann sich der Widerruf Ihres Leasingvertrags ganz besonders für Sie lohnen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte