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Restwertleasing widerrufen – so umgehen Sie Kosten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
29.11.2022 | 2 Min. Lesezeit
  • Neben dem Kilometerleasing ist Restwertleasing eine beliebte Variante.
  • Jedoch birgt es finanzielle Risiken, da der Wert des Fahrzeugs nach Vertragsende lediglich geschätzt wird.
  • Wir erklären, wie man unter Umständen vorzeitig aus dem Leasingvertrag aussteigen kann und sogar profitiert.

Wie funktioniert Restwertleasing?

Beim Abschluss des Leasingvertrags wird auf Basis der Nutzung des Fahrzeugs der sogenannte Restwert geschätzt. Dieser wird vom Neuwert subtrahiert und durch die Nutzungsmonate geteilt. Das Ergebnis bestimmt die monatlichen Leasingraten.

Neuwert des Fahrzeugs: 40.000 Euro

Geschätzter Restwert nach Vertragsende: 20.000 Euro

Nutzungszeitraum: 48 Monate (4 Jahre)

40.000 Euro - 20.000 Euro

= 20.000 Euro / 48 Monate

= 416,67 Euro (monatliche Rate)

Nach Ende der Vertragslaufzeit kann das Auto dann für den vereinbarten Restwert erworben werden.

Wo liegt der Unterschied zum Kilometerleasing?

Beim Kilometerleasing werden die monatlichen Raten entsprechend der maximalen Kilometerzahl im Jahr festgelegt. Je mehr Kilometer der Nutzer im Jahr fahren kann, desto höher fallen die monatlichen Leasingraten aus.

Welche Risiken gibt es beim Restwertleasing?

Auf den ersten Blick wirkt Restwertleasing wie eine tolle Alternative zu anderen Modellen. Die Risiken dabei machen sich oft erst nach Vertragsabschluss bemerkbar.

Überraschende Risiken des Marktes

Der Wert des Autos ist nicht nur an der Nutzung gemessen. Die Marktlage wird auch durch politische oder wirtschaftliche Entscheidungen und Geschehnisse beeinflusst. So hat zum Beispiel der Dieselskandal für ein großes Image-Problem und Wertverlust vieler Dieselfahrzeuge gesorgt.

Kunde zahlt die Differenz

Der Leasingnehmer zahlt am Ende der Leasingzeit für die Differenz, wenn der Restwert des Fahrzeugs unter dem kalkulierten Betrag liegt.

Restwert nicht gleich Kaufwert

Oft liegt der kalkulierte Restwert weit über dem echten Kaufwert. Wer das Fahrzeug wirklich behalten möchte, sollte schon zu Anfang über einen festen Kaufpreis mit dem Leasinganbieter verhandeln.

Kann ich das Restwertleasing widerrufen?

Wer nun auf dem Leasingvertrag festsitzt, kann in einigen Fällen trotz abgelaufener Frist erfolgreich widerrufen. In vielen Verträgen, die nach 2014 geschlossen wurden, finden sich in den Widerrufsinformationen unzureichende Angaben. Diese sorgen dafür, dass die 14-tägige Frist erst gar nicht startete.

So können Leasingnehmer mit diesen fehlerhaften Verträgen nicht nur frühzeitig aus dem Leasingvertrag aussteigen, sondern erhalten zusätzlich die bisher gezahlten Raten zurück. Das bedeutet, dass man im Erfolgsfall das Auto beinah kostenlos gefahren ist.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte