Sparkasse Gebühren zurück – So fordern Sie Ihr Geld richtig ein!
- Sie sind Kund:in bei der Sparkasse?
- Dann hat die Bank in der Vergangenheit womöglich Bankgebühren von Ihnen gefordert, die sie gar nicht hätten verlangen dürfen.
- Diese Bankgebühren können und sollten Sie von der Sparkasse zurückfordern. Wie? Das erfahren Sie hier.
Warum kann ich mir die Bankgebühren von der Sparkasse erstatten lassen?
Banken – darunter auch die Sparkassen – haben in der Vergangenheit laufende Verträge geändert und Gebühren erhöht. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm sich Ende April 2021 dieser Thematik an. Dabei kam es zu einem Urteil, welches in der Bankenwelt für viel Aufruhr sorgte.
Die Richter:innen des höchsten Zivilgerichts Deutschlands entschieden, dass Gebühren der Banken zurückgefordert werden können. Vorausgesetzt, Sie als Kund:in stimmten der Gebühreneinführung oder -erhöhung vorab nicht ausdrücklich zu (Az. XI ZR 26/20).
Man könnte meinen, dass Kontoinhaber:innen einer Gebührenerhöhung oder -einführung immer ausdrücklich zustimmen müssten. Das war bislang jedoch nicht der Fall. Gängige Praxis war vielmehr, dass die Sparkasse ihre Kund:innen lediglich schriftlich über die Erhöhung der Bankgebühren informierte. Widersprach der/die Angeschriebene nicht, wertete die Sparkasse dies als stillschweigende Zustimmung. Die Gebührenerhöhung galt damit als vereinbart.
Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Schweigen Kund:innen zu Vertragsänderungen oder Gebührenerhöhungen, ist das nicht automatisch als Zustimmung zu werten.
Wie kann ich mir die Bankgebühren von der Sparkasse zurückholen?
Sie können die Bankgebühren von der Sparkasse zurückverlangen, wenn
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Ihre Sparkasse Bankgebühren erhöhte oder erstmalig einführte,
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Sie den Gebühren nicht ausdrücklich zustimmten,
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und Sie den Vertrag bei der Sparkasse als Verbraucher:in abschlossen.
Treffen diese Voraussetzungen zu, können Sie direkt damit starten, Ihre Gebühren – rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 – zurückzufordern. Sie haben die Möglichkeit, es zunächst mit einem Musterbrief zu versuchen und die Sparkasse im Alleingang dazu aufzufordern, das Geld zurückzuzahlen. Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte