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Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf: So umgehen Sie die Zahlung

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.01.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Wenn Sie Ihr Haus verkaufen und deshalb Ihren Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen möchten, verlangt Ihre Bank häufig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen.
  • Diese besteht nicht selten aus einem fünfstelligen Geldbetrag. In vielen Fällen steht der Bank diese Strafzahlung jedoch gar nicht zu.
  • Wir möchten Ihnen dabei helfen, sich die Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zu ersparen.
  • Wie die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen zu vermeiden ist, wenn die Immobilie während des laufenden Darlehens verkauft werden soll, erfahren Sie hier.

Wer vor Ende der Laufzeit einen Immobilienkredit zurückzahlt, muss damit rechnen, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert. Diese „Strafzahlung” kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Doch nicht immer ist die Forderung überhaupt berechtigt. Wir klären auf, wie man die Vorfälligkeitsentschädigung clever umgeht oder eine Menge Geld zurückbekommt.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf

Es gibt viele Gründe, die einen dazu bewegen, die eigene Immobilie verkaufen zu wollen. Ob eine berufliche Veränderung samt Umzug oder auch die Scheidung – manchmal möchte man sein Haus einfach so schnell wie möglich loswerden.

Ist die Immobilie jedoch noch nicht abgezahlt, läuft das Darlehen also noch einige Jahre, wird sich regelmäßig folgendes Problem ergeben: Auch wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Rückzahlung Ihres Darlehens haben, wird die Bank meist die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern.

Entschädigung vermeiden mit unserem Vorfälligkeitsjoker

Jahrelang konnten wir vielen unserer Mandanten helfen, indem wir für sie den sogenannten Widerrufsjoker gezogen haben. Mithilfe des Widerrufsjokers gelang es uns häufig, unseren Mandanten die oftmals hohen Entschädigungszahlungen zu ersparen.

Inzwischen haben unsere Experten jedoch eine weitere – und für viele Fälle auch attraktivere – Möglichkeit entwickelt, mit der wir die Forderungen der Banken abwehren wollen: Unseren Vorfälligkeitsjoker. Dieser ist für diejenigen interessant, die ihren Immobilienkredit nach dem 20. März 2016 abgeschlossen haben und die nun ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen oder auch gar nicht erst abnehmen möchten.

Haben Sie also nach dem 20. März 2016 einen Immobilienkredit abgeschlossen und möchten diesen nun vorzeitig zurückführen, unter Umständen weil Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, kann unser Vorfälligkeitsjoker der Schlüssel für Sie sein, um der Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zu entgehen.

Haben Sie beispielsweise am 04. Mai 2016 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, das eine zehnjährige Zinsbindung beinhaltet und möchten nun bereits nach zwei Jahren die Immobilie verkaufen und das Darlehen zurückzahlen, wird die Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entsprechend hohe Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen haben wollen. Machen Sie Gebrauch von unserem Vorfälligkeitsjoker, könnte dieser Ihnen die Vorfälligkeitsentschädigung ersparen.

Verlangt die Bank die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen? Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung können wir Ihnen verraten, ob Sie sich diese Strafzahlung möglicherweise sparen können.

Wann kommt der Vorfälligkeitsjoker zum Einsatz?

Der Vorfälligkeitsjoker kommt dann zum Einsatz, wenn im Darlehensvertrag nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht wurden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Verträge die hohen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Ist dies der Fall, steht der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Und zwar auch dann nicht, wenn die Bank grundsätzlich einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hätte, weil Sie das Darlehen im Rahmen des Verkaufs Ihres Hauses vorzeitig zurückzahlen.

Wenn Sie von Ihrer Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern, heißt das auch nicht, dass Sie der Bank etwas wegnehmen, dass ihr eigentlich gehört. Sie nehmen lediglich in Anspruch, was Ihnen rechtmäßig zusteht: Das Recht darauf, korrekt und vollständig über Ihre Rechte aufgeklärt zu werden.

Was sind Unzureichende Angaben?

Unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung können bereits dann vorliegen, wenn die Bank im Vertrag nicht erwähnt, dass sie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung etwaige Sondertilgungsrechte des Darlehensnehmers berücksichtigt.

Außerdem kann die Bank nur solange mit Zinseinnahmen rechnen, wie der Kreditnehmer an das Darlehen gebunden ist. Spätestens zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens können die Kreditnehmer den Darlehensvertrag jedoch stets mit sechsmonatiger Frist kündigen. Über diesen Zeitraum hinaus ist die Bank daher auch nicht schutzwürdig, wenn sie auf den Erhalt der vertraglich vereinbarten Zinsen vertraut. Erweckt die Bank den Eindruck, sie könne die Vorfälligkeitsentschädigung für einen längeren Zeitraum berechnen als für zehn Jahre und sechs Monate, stellt auch dies einen Fehler dar.

Bereits gezahltes Geld zurückholen

Mit unserem Vorfälligkeitsjoker können wir nicht nur die unberechtigten Forderungen der Banken für Sie abwehren, wir können auch bereits gezahltes Geld für Sie zurückverlangen. Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihre Bank gezahlt haben, obwohl dieser keine zustand, fordern wir Ihr Geld zurück.

Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzahlen

Hat Herr Schmidt am 10. Februar 2017 sein Immobiliendarlehen abgeschlossen und möchte er im Juni 2019 sein Haus verkaufen und das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, möchte die Bank höchstwahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung von ihm haben. Zahlt er diese am 28. Juni 2019 an die Bank, kann er das Geld unter Umständen noch bis zum 31. Dezember 2022 zurückfordern.

Falls Herr Schmidt seinen Darlehensvertrag zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. Mai 2016 abgeschlossen hat, kann es sich für ihn lohnen, Gebrauch vom Widerrufsjoker zu machen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen dafür vor, können wir auch mithilfe des Widerrufsjokers das Geld für Herrn Schmidt zurückverlangen. Dabei sind wir dann auch nicht an die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gebunden.

Haben Sie demnach zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. Mai 2016 einen Immobilienkredit abgeschlossen, prüfen wir gerne für Sie, ob Sie Gebrauch vom Widerrufsjoker machen können und auch ob Sie mit ihm eine bereits gezahlte Entschädigung zurückfordern können.

Schadet eine Klage den Chancen auf zukünf­tige Kredite auch bei anderen Banken?

Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie in einer bankenübergreifende Datei mit allen Kläger:innen gegen Banken aufgeführt werden und zukünftig nirgends mehr einen Kredit erhalten können. Allein aus datenschutzrechtlichen Gründen wäre eine solche Liste nicht zulässig. Die Tatsache, dass Sie geltendes Recht für sich in Anspruch nehmen, wird sich nicht negativ auf zukünftige Kreditbewerbungen auswirken.

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte durchzusetzen. Ob das in Ihrem Fall infrage kommt, erfahren Sie in unserem Online-Check. Dabei müssen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herumschlagen, sondern Sie können die Prüfung Ihres Falles unseren Expert:innen überlassen – kostenfrei und unverbindlich.

Vorfälligkeits­keits­ent­schädigungs-Rechner

Sie möchten wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall ausfallen wird oder möchten überprüfen, ob die Angaben Ihrer Bank stimmen? Dann nutzen Sie unseren Vorfälligkeits-Rechner - online und kostenfrei.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte