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Widerruf bei Immobilienkrediten mit Tilgungsersatzprodukt

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
29.11.2022 | 1 Min. Lesezeit
  • Sie haben einen endfälligen Immobilienkredit mit Tilgungsersatzprodukt abgeschlossen?
  • Dann sollten Sie einen genauen Blick in das Kleingedruckte Ihres Vertrags werfen.
  • Wir verraten Ihnen, welche Fehler der Bank Ihnen bares Geld sparen könnten.

Endfälliges Darlehen in Kombination mit einem Tilgungsersatzprodukt

Bei einem endfälligen Darlehen – auch als tilgungsfreies Darlehen, Fälligkeitsdarlehen oder Festdarlehen bezeichnet – erfolgt die Darlehensrückzahlung folgendermaßen:

Während der Vertragslaufzeit werden lediglich die Zinsen gezahlt, die fortlaufend anfallen. Der eigentliche Kreditbetrag wird erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt – auf einen Schlag.

Innerhalb eines solchen endfälligen Immobiliardarlehens verpflichten sich die Kreditnehmer häufig dazu, Geld in ein sog. Tilgungsersatzprodukt zu zahlen, welches sich die Bank als Sicherheit verpfänden lässt. Ein solches Tilgungsersatzprodukt kann etwa aus einer Lebensversicherung bestehen, aber unter anderem auch aus einem Bausparvertrag.

Fallen die Auszahlung – beispielsweise aus der Kapitallebensversicherung – und die Rückzahlung des Kredits zeitlich zusammen, kann der Kreditnehmer unter Einsatz des Tilgungsersatzprodukts seine Schuld bei der Bank begleichen – allerdings natürlich nur insoweit, wie das Geld aus dem Tilgungsersatzprodukt reicht.

So kommen Sie durch eine Umschuldung zu günstigeren Zinsen

Der Widerruf von Immobilienkrediten ist in zahlreichen Fällen inzwischen leider nicht mehr lukrativ oder sogar nicht mehr möglich. Das heißt allerdings nicht, dass Sie Ihren Immobilienkredit nicht mehr loswerden können:

Sie haben Ihren Kredit vor 2016 abgeschlossen? Dann unterstützen wir Sie bei einer Umschuldung auf günstigere Zinsen.

So können Sie sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung vom Immokredit lösen

Ihr Kreditvertrag wurde nach 2016 abgeschlossen? Mit uns können Sie sich von Ihrem Immokredit lösen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Ob eine Umschuldung auch in diesem Fall lukrativer ist, finden Sie ebenfalls über die kostenlose Prüfung heraus.

Tilgungsersatzprodukt reicht häufig nicht aus

Das Problem ist, dass der Betrag, der im Tilgungsersatzprodukt, also der Lebensversicherung oder dem Bausparvertrag angespart wurde, üblicherweise nicht ausreicht, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Genau auf diese Möglichkeit muss die Bank sowohl in den vorvertraglichen Informationen als auch im Darlehensvertrag selbst hinweisen. Die sollte idealerweise in etwa folgendermaßen aussehen:

"Weder die Zahlungen, die der Kreditnehmer auf das Tilgungsersatzprodukt leistet noch die Ansprüche aus dem Tilgungsersatzprodukt selbst, gewährleisten die Tilgung des Darlehens, es sei denn, dies wird vertraglich vereinbart."

Fehlt ein solcher Hinweis in den entsprechenden Verträgen, die im Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gehen wir davon aus, dass der Immobiliardarlehensvertrag noch immer widerrufen werden kann.

Sparkasse erstattet die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung

Erst kürzlich gelang es einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte, eine außergerichtliche Einigung mit einer Sparkasse zu erzielen, die unsere Mandanten sicherlich gefreut haben dürfte: Sie erhielten 19.278 Euro – die gesamte von ihnen an die Sparkasse gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung – von der Sparkasse zurückerstattet. Auch in diesem Fall waren unsere Experten der Ansicht, die Sparkasse habe nicht ordnungsgemäß über die Tilgung bzw. das Tilgungsersatzprodukt informiert. Die Sparkasse sah das zwar anders, zahlte aber dennoch.

Unsere Experten haben bereits mehrere tausend Immobiliarkreditverträge überprüft und sind dabei auf ganz unterschiedliche Fehler in zahlreichen Verträgen gestoßen. Lassen Sie auch Ihren Vertrag auf Fehler prüfen und sparen Sie dadurch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung!

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte