Widerruf Leasingvertrag – So holen Sie sich Ihre Leasingraten zurück
- Auch für Leasingverträge besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Wurde der Leasingnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, ist ein Widerruf auch viele Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich.
- Unsere Erfahrungen zeigen: Zahlreiche Leasingverträge erfüllen die hohen gesetzlichen Anforderungen nicht und können demzufolge auch nach Jahren noch widerrufen werden.
- Auf welche Fehler wir besonders häufig gestoßen sind und wie Sie von einem Widerruf profitieren können, erfahren Sie hier.
Warum ist der Widerruf des Leasingvertrags möglich?
Privatleasing erfreut sich immer größerer Beliebtheit und bietet eine Alternative zur Finanzierung oder zum Kauf eines Fahrzeugs. Was viele jedoch nicht wissen: Leasen Sie das Fahrzeug überwiegend zum privaten Gebrauch, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Werden Sie über dieses Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß vom Leasinggeber unterrichtet oder werden Ihnen nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in klarer und verständlicher Form erteilt, beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie können Ihren Leasingvertrag dann auch nach Jahren noch widerrufen und bares Geld sparen. Das gilt jedoch nur für Leasingverträge, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden.
Kann ich meinen Leasingvertrag auch kündigen?
Mit der Zeit können sich die persönlichen und beruflichen Verhältnisse einer Person ändern, sodass auf Seiten des Leasingnehmers mitunter der Wunsch entsteht, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden.
Leasingvertrag kündigen?
In der Regel wird der Leasingvertrag allerdings nicht ordentlich kündbar sein. Demnach können Sie den Leasingvertrag nur kündigen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund haben. Eine Erkrankung oder Familienzuwachs wird als Kündigungsgrund jedoch nicht akzeptiert. Es besteht die Möglichkeit zur Kündigung, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat oder gestohlen wurde.
Doch selbst wenn Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zur Verfügung steht, werden Sie dieses in vielen Fällen möglicherweise gar nicht nutzen wollen, denn: Kündigen Sie den Leasingvertrag außerordentlich, wird der Leasinggeber Schadensersatz von Ihnen fordern.
Besser den Leasingvertrag widerrufen!
Die wirtschaftlich deutlich bessere Alternative: Leasingvertrag widerrufen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs könnten folgendermaßen aussehen:
- Sie geben das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück
- Der Leasinggeber erstattet Ihnen gezahlte Leasingraten und die gezahlte(n) Sonderzahlung(en)
- Sie müssen keinen Schadensersatz an den Leasinggeber zahlen, weil Sie das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet haben
- In Zukunft müssen Sie keine weiteren Raten mehr an den Leasinggeber zahlen
Welche Fehler ermöglichen den Widerruf des Leasingvertrags?
Unsere Experten haben bereits tausende von Darlehens- und Leasingverträge überprüft. Dabei entdeckten sie zahlreiche Fehler, unter anderem diese hier:
Unklarer Fristbeginn
In vielen Leasingverträgen findet sich die folgende Klausel zum Beginn der Widerrufsfrist:
Der Leasingnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Leasingnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art der entgeltlichen Finanzierungshilfe, Angabe zum Anschaffungspreis, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
Haben Sie verstanden, wann die Widerrufsfrist beginnen soll? Aus unserer Sicht kann der juristisch nicht vorgebildete Verbraucher mit dieser Angabe nicht viel anfangen. Taucht eine solche Information zum Beginn der Widerrufsfrist auch in Ihrem Vertrag auf, gehen wir davon aus, dass Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
Auch das Landgericht Saarbrücken (LG Saarbrücken) sah hinsichtlich dieser Klausel Klärungsbedarf. Es hat sich in einem von uns geführten Verfahren (AZ: 1 O 164/18) dazu entschlossen, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Klausel vorzulegen. Dieser soll nun darüber entscheiden, ob sie klar und prägnant genug sowie europarechtskonform ist.
Nicht existierende Verzinspflicht
Enthält Ihr Leasingvertrag die Information, dass Sie – im Falle des Widerrufs – für den Zeitraum zwischen der Übergabe und der Rückgabe des Fahrzeugs, den vereinbarten Sollzins zu entrichten haben, können Sie Ihren Leasingvertrag womöglich noch immer widerrufen. Der Leasingvertrag enthielte dann nämlich eine Klausel über eine Zahlungsverpflichtung, die tatsächlich gar nicht existiert. Wenn Sie Ihren Leasingvertrag erfolgreich widerrufen, müssen Sie zwar das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben, Zinsen hätten Sie allerdings nicht zu bezahlen.
Aufrechnungsverbot
Findet sich die folgende Klausel in den zu Ihrem Leasingvertrag zugehörigen AGB des Leasinggebers, können Sie Ihren Leasingvertrag möglicherweise noch immer widerrufen:
Der Kunde darf Forderungen gegen den Leasinggeber nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eine solche Klausel ist dazu geeignet, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Wir gehen daher davon aus, dass Sie – sofern Ihr Vertrag eine entsprechende Klausel enthält – noch heute den Widerrufsjoker ziehen und Ihren Leasingvertrag widerrufen können.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Fehlt in Ihrem Leasingvertrag ein Hinweis auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB, könnten Sie ebenfalls berechtigt sein, den Vertrag zu widerrufen.
Weitere Fehler in den Leasingverträgen
Im Rahmen unserer Überprüfungen sind wir auf weitere Fehler – über die hier genannten hinaus – gestoßen. Sollten Sie Ihren Leasingvertrag widerrufen wollen, empfiehlt es sich daher, unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu nutzen. In dieser können wir Ihnen bereits verraten, ob Ihr Leasingvertrag Fehler enthält – unter Umständen auch solche, die hier nicht aufgeführt wurden – die Ihnen die Ziehung des Widerrufsjokers ermöglichen könnten.
Lohnt sich der Widerruf beim Kilometerleasing?
Beim Kilometer-Leasing haben Sie und Ihr Anbieter eine bestimmte Anzahl an Kilometern festgelegt, die während des Leasings gefahren werden dürfen. Überschreiten Sie diese Kilometer-Anzahl, müssen Sie in der Regel für jeden überzogenen Kilometer zahlen. In einigen Fällen kommen dabei große Summen zustande.
Lohnt sich der Widerruf beim Restwert-Leasing?
Beim Restwert-Leasing wird bei Vertragsschluss geschätzt und festgelegt, wie viel Geld das Fahrzeug zum Ende des Leasings wert sein wird. Am Ende überprüft dann ein Gutachter den Restwert des Autos. Liegt dieser unter dem vereinbarten Wert – bei Dieselfahrzeugen zum Beispiel aufgrund des enormen Wertverlustes durch den Abgasskandal – müssen Sie für die Differenz zahlen.
Wer übernimmt die Kosten des Widerrufs meines Leasingvertrags?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosen der Durchsetzung des Widerrufs Ihrer Autofinanzierung. Im Zuge unserer Beauftragung stellen wir eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern und im Anschluss um die Abwicklung.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Widerruf ohne eigenes Kostenrisiko durchzusetzen. Wenn Ihr Fall ausreichend Erfolgschancen bietet, stellen wir gerne eine Deckungsanfrage bei unserem Prozessfinanzierer. Dieser übernimmt die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung des Widerrufs für Sie. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer einen Teil des wirtschaftlichen Gewinns – allerdings ausschließlich im Erfolgsfall. Sollte der Widerruf nicht erfolgreich sein, zahlen Sie nichts.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte