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Mietvertrag und SCHUFA: Was Mieter beachten sollten!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
17.07.2023 | 4 Min. Lesezeit

Bevor ein Mietvertrag geschlossen wird, möchte der Vermieter in der Regel einen Blick in die SCHUFA-Auskunft seines zukünftigen Mieters werfen. Er möchte dabei herausfinden, wie hoch das Risiko von Mietrückständen oder Zahlungsproblemen sein könnte. Wir helfen Ihnen, wenn Ihre SCHUFA-Auskunft Ihrem neuen Zuhause im Weg stehen sollte.

Warum ist eine SCHUFA-Auskunft für einen Mietvertrag nötig?

Eine SCHUFA-Auskunft wird von Vermietern oft angefordert, um Informationen über die finanzielle Situation potenzieller Mieter zu erhalten. Vermieter nutzen diese Auskunft, um das Risiko von Zahlungsausfällen oder Mietschulden einzuschätzen. Durch die SCHUFA-Auskunft können Vermieter Informationen über die Bonität eines Mieters erhalten, wie zum Beispiel seine Zahlungshistorie, offene Kredite, bestehende Verbindlichkeiten oder frühere Zahlungsausfälle. Anhand dieser Informationen können Vermieter besser beurteilen, ob ein potenzieller Mieter in der Lage ist, die monatliche Miete zuverlässig zu zahlen.

Die SCHUFA-Auskunft dient also als eine Art Referenz für Vermieter, um das Risiko von Mietrückständen oder Zahlungsproblemen zu minimieren. Sie gibt Vermietern eine gewisse Sicherheit und ermöglicht es ihnen, fundierte Entscheidungen bei der Auswahl von Mietern zu treffen. Die Einholung der SCHUFA-Auskunft erfordert allerdings die Zustimmung des Mieters.

SCHUFA-Auskunft Vermieter

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung und benötigen eine möglichst positive SCHUFA-Auskunft? Wir können Ihnen dabei helfen, falsche oder alte Angaben, die Ihren Score belasten, zu identifizieren und löschen zu lassen – und zukünftig den Überblick über Ihre Daten zu behalten.

Welche Auswirkungen hat ein negativer SCHUFA-Eintrag auf die Chancen, einen Mietvertrag abzuschließen?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann sich auf die Chancen, einen Mietvertrag abzuschließen, negativ auswirken. Vermieter verwenden die SCHUFA-Auskunft oft als Referenz, um die Bonität potenzieller Mieter zu prüfen. Wenn ein negativer Eintrag in der SCHUFA vorliegt, kann dies darauf hinweisen, dass der Mieter in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten oder andere finanzielle Probleme hatte.

Die Auswirkungen eines negativen SCHUFA-Eintrags können je nach Art und Schwere des Eintrags variieren. In einigen Fällen kann ein einzelner negativer Eintrag dazu führen, dass ein Vermieter die Bewerbung ablehnt, insbesondere wenn es sich um schwerwiegende Faktoren wie eine Insolvenz, eidesstattliche Versicherungen oder eine Menge unbezahlter Schulden handelt.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann das Vertrauen des Vermieters in die finanzielle Zuverlässigkeit des potenziellen Mieters beeinträchtigen. Vermieter möchten sicherstellen, dass der Mieter in der Lage ist, die monatliche Miete pünktlich zu zahlen und keine Zahlungsausfälle zu haben. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters wecken und dazu führen, dass der Vermieter sich für einen anderen Bewerber entscheidet.

Welche Informationen darf ein Vermieter bei der SCHUFA-Abfrage einholen?

Die SCHUFA-Auskunft für Vermieter enthält in der Regel folgende Informationen:

  • Negative Einträge: Vermieter können Informationen über negative Einträge abfragen, wie beispielsweise Zahlungsverzögerungen, Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherungen oder Insolvenzen.
  • Bonitätsindex: Die SCHUFA berechnet einen Bonitätsindex, der die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dieser Index kann dem Vermieter eine grobe Einschätzung über die Zahlungsfähigkeit des Mieters geben.
  • Positive Einträge: Zu den positiven Einträgen gehören Informationen über laufende Kredite, Kreditkarten oder Leasingverträge, die der Mieter bedient und pünktlich zurückzahlt. Dies kann dem Vermieter zeigen, dass der Mieter finanziell verantwortungsbewusst ist.
    Der Vermieter erhält bei der SCHUFA-Abfrage keine detaillierten Informationen über das Einkommen oder das Vermögen der Mieter.

Gibt es Alternativen zur SCHUFA-Prüfung, um einen Mietvertrag abzuschließen?

Ja, es gibt Alternativen zur SCHUFA-Prüfung, die Vermieter verwenden können, um die Bonität potenzieller Mieter zu überprüfen: Vermieter können potenzielle Mieter z.B. bitten, eine Selbstauskunft auszufüllen. In diesem Dokument werden Informationen zur finanziellen Situation des Mieters erfragt, wie beispielsweise Einkommen, Arbeitsverhältnis, vorhandene Verbindlichkeiten oder Referenzen.

Ein Mieter kann außerdem eine Bürgschaft vorlegen, in der eine dritte Person (z. B. ein Elternteil oder ein Verwandter) sich bereit erklärt, für die Zahlungsverpflichtungen des Mieters einzustehen.

Vermieter können von potenziellen Mietern auch Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge verlangen. Diese können Auskunft über das regelmäßige Einkommen geben und dem Vermieter einen Eindruck von der finanziellen Situation des Mieters vermitteln.

Vermieter können Referenzen von früheren Vermietern anfordern, um Informationen über das Zahlungsverhalten und die Zuverlässigkeit des Mieters zu erhalten. Positive Referenzen können das Vertrauen des Vermieters stärken.

Landen Mietschulden in der SCHUFA?

Ja, Mietschulden können in der SCHUFA-Auskunft aufgeführt werden, wenn der Vermieter diese an die SCHUFA gemeldet hat. Wenn ein Mieter Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietverhältnis nicht erfüllt und dies zu einem rechtlichen Mahnverfahren oder einer gerichtlichen Klärung führt, kann der Vermieter diese Informationen an die SCHUFA weitergeben. Ein negativer Eintrag aufgrund von Mietschulden kann sich wiederum auf die Bonität des Mieters auswirken und die Chancen beeinträchtigen, einen neuen Mietvertrag abzuschließen.

Für Mietvertrag Bonität verbessern – wie ist das möglich?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die eigene Bonität für einen Mietvertrag zu verbessern:

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Rechnungen, Kredite oder Ratenzahlungen immer pünktlich und vollständig begleichen. Eine positive Zahlungshistorie zeigt Vermietern, dass Sie finanziell zuverlässig sind. Versuchen Sie außerdem, Ihre bestehenden Schulden zu reduzieren oder abzuzahlen. Ein niedrigerer Verschuldungsgrad kann sich positiv auf Ihre Bonität auswirken.

Falls Sie eine Kreditkarte besitzen, nutzen Sie sie verantwortungsvoll und halten Sie Ihre Kreditlimits im Blick. Zahlen Sie Ihre Kreditkartenrechnungen rechtzeitig und meiden Sie eine zu hohe Ausnutzung des Kreditrahmens. Stabilität im Einkommen kann Ihre Bonität verbessern. Versuchen Sie, ein regelmäßiges Einkommen zu haben und wechselnde Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden.

Eine Bürgschaft von einer vertrauenswürdigen Person kann ggf. Ihre Bonität stärken und das Vertrauen des Vermieters erhöhen. Der Bürge erklärt sich bereit, für eventuelle Zahlungsausfälle einzustehen. Sorgen Sie außerdem für positive Referenzen von früheren Vermietern oder anderen vertrauenswürdigen Personen. Diese können Ihre Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit belegen.

Sie können außerdem negative SCHUFA-Einträge löschen lassen, wenn diese unbegründet oder unzulässig sind. Das kann sich positiv auf Ihren SCHUFA-Score und damit auf Ihre Bonität auswirken. Es kommt öfter vor, als man denkt, dass die SCHUFA-Akte mit unzulässigen Einträgen bestückt ist. Unsere Experten im Bereich SCHUFA prüfen Ihre Auskunft und erklären Ihnen, welche Einträge gelöscht werden können.

SCHUFA-Auskunft Vermieter

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Negative Einträge in der SCHUFA: Kann ein Vermieter einen Mietvertrag deshalb kündigen?

Ein Vermieter kann einen Mietvertrag aufgrund von negativen Einträgen in der Schufa grundsätzlich nicht direkt kündigen. Die SCHUFA-Auskunft dient in erster Linie dazu, die Bonität und finanzielle Zuverlässigkeit potenzieller Mieter zu bewerten, bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Wenn ein Mieter dann allerdings beispielsweise Mietschulden anhäuft oder wiederholt Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann dies zu einem Zahlungsverzug führen. In solchen Fällen hat der Vermieter das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Mietschulden einzufordern oder das Mietverhältnis zu beenden.

Es müssen dabei aber bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen kann. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Fristen und die Beachtung der gesetzlichen Kündigungsgründe. Ein negativer SCHUFA-Eintrag allein reicht normalerweise nicht aus, um einen Mietvertrag zu kündigen.

Bei Fragen oder Problemen bezüglich eines Mietvertrags oder negativer SCHUFA-Einträge sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Mieterverein wenden, um eine individuelle Rechtsberatung zu erhalten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte