SCHUFA Speicherfrist: Wie lange sind meine Einträge gespeichert?
Die SCHUFA sammelt für ihre Vertragspartner Informationen, die dazu dienen sollen, die Kreditwürdigkeit einer Person besser beurteilen zu können. Diese Informationen werden unterschiedlich lange gespeichert. Wir helfen Ihnen dabei, Herr Ihrer Daten zu bleiben. Eine übermäßige oder unrechtmäßige Speicherung Ihrer Daten müssen Sie nicht hinnehmen!
Inhalt:
- SCHUFA-Eintrag: Wie lange werden welche Daten gespeichert?
- SCHUFA-Eintrag: Welche Regelungen zur Löschung gibt es?
- Wie beeinflusst die Speicherfrist der SCHUFA die Kreditwürdigkeit einer Person über die Zeit?
- Können Daten vorzeitig gelöscht werden?
- Was passiert nach Ablauf der SCHUFA-Speicherfrist mit meinen Daten?
SCHUFA-Eintrag: Wie lange werden welche Daten gespeichert?
Die SCHUFA, die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", ist eine deutsche Kreditauskunftei. Sie sammelt und verwaltet Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen, um diese Informationen dann an ihre Vertragspartner (in der Regel Kreditinstitute, Versicherungen und Telekommunikationsunternehmen) weiterzugeben. Die SCHUFA verarbeitet diese Informationen, um einen "Score" zu ermitteln – einen numerischen Wert, der die Kreditwürdigkeit einer Person darstellt.
Je höher der Score, desto kreditwürdiger ist die Person aus Sicht der SCHUFA. Ziel ist es, die Kreditwürdigkeit von potenziellen Kreditnehmern und Kunden zu beurteilen und das Kreditrisiko für den Kreditgeber zu minimieren. Nach Angaben der SCHUFA bemisst sich die Speicherfrist der Daten nach der Art der Information und ihrer „Erforderlichkeit“.
Dabei speichert die SCHUFA folgende Daten mit jeweiligen Fristen:
SCHUFA Datenspeicherung: Wir helfen!
Ihr Score beinhaltet Aufzeichnungen über längst verjährte Situationen und Transaktionen? Sie wissen nicht, wie Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern könnten? Unsere Experten in der Schuldnerberatung und im Datenschutz helfen Ihnen gerne! Gemeinsam durchleuchten wir Ihre SCHUFA-Auskunft und holen das Optimum für Sie heraus.
Anders als im alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt es in der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine konkreten Regelungen mehr zu der Frage, wie lange Auskunfteien wie die SCHUFA Daten speichern und verwenden dürfen. In Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e sowie in Art. 17 der DSGVO (Recht auf Vergessen) wird nur der Grundsatz geregelt, dass personenbezogene Daten so lange verarbeitet werden dürfen, wie dies erforderlich ist bzw. bis es für eine Speicherung keine weitere Notwendigkeit/Erforderlichkeit mehr gibt.
Wie beeinflusst die Speicherfrist der SCHUFA die Kreditwürdigkeit einer Person über die Zeit?
Die Speicherfrist bei der SCHUFA kann einen signifikanten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit einer Person haben. Dies liegt daran, dass negative Einträge wie Zahlungsverzüge, Insolvenzen oder gerichtliche Vollstreckungen das Bild einer Person als Kreditnehmer beeinträchtigen und daher dazu führen können, dass Kreditgeber weniger bereit sind, ihr Geld zu verleihen. Dies kann auch dazu führen, dass Kreditgeber höhere Zinssätze verlangen oder zusätzliche Sicherheiten verlangen.
Allerdings gilt auch, dass nicht nur negative, sondern auch positive Einträge in die SCHUFA-Bewertung einfließen. Das heißt, ein regelmäßiges und zuverlässiges Zahlungsverhalten kann dazu beitragen, einen hohen SCHUFA-Score zu erhalten und zu halten, selbst wenn in der Vergangenheit negative Einträge vorhanden waren. Daher kann die Kreditwürdigkeit einer Person über die Zeit verbessert werden, indem negative Einträge auslaufen und positive Zahlungsverhaltensmuster demonstriert werden.
Können Daten vorzeitig gelöscht werden?
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte können vorzeitig gelöscht werden, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen/mitgeteilt wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, ohne Mitteilung keine vorzeitige Löschung.
Außerdem gilt: Mit dem Erledigungsschreiben Ihres Gläubigers können Sie die Löschung des zugehörigen Eintrags im Schuldnerverzeichnis veranlassen. Auch hier ist Eigeninitiative gefragt!
Tipp:
Sollten Sie einen Antrag auf Löschung stellen, richten Sie sich darauf ein, dass es bis zur Löschung einige Wochen dauern kann und kalkulieren Sie dies ein!
Wann löscht SCHUFA? – Wenn wir uns kümmern!
Sie haben Probleme wegen negativer Eintragungen? Sie möchten Ihre Bonität verbessern? Gemeinsam finden wir die Eintragungen, die nicht (mehr) in den Score gehören und veranlassen die Bereinigung, damit Ihr SCHUFA-Score Ihrem Leben nicht mehr im Weg steht!
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte