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Pflichtteilsverzicht: Das müssen Sie über die Folgen wissen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
27.02.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Bei Unterzeichnung eines Pflichtteilsverzichts verzichtet ein Erbe auf seinen gesetzlichen Erbanspruch.
  • Ein Pflichtteilsverzicht kann nur unter besonderen Umständen rückgängig gemacht werden.
  • Ein Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden.

Was genau ist unter einem Pflichtteilsverzicht zu ver­stehen?

Gesetzliche Erben (Kinder, Enkel, Urenkel und Eltern) haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers. Auch dann, wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Das Gesetz sieht diese Regelung vor, um die Enterbung natürlicher Erben nur in absoluten Ausnahmefällen möglich zu machen.

Mit der Unterzeichnung eines Pflichtteilsverzichts verzichtet der Erbe auf ebendiesen gesetzlichen Anspruch. Es handelt sich also um ein sehr formales und bindendes Instrument. Für beide Parteien — den Erblasser und den Erben — ist es daher essenziell, sich über die Auswirkungen auf die Erbfolge zu informieren, bevor ein Pflichtteilsverzicht unterschrieben wird.

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Egal, ob Sie einen Pflichtteilsverzicht widerrufen, verteidigen, gestalten oder unterzeichnen wollen — unser Anwalt Oliver Brandt kennt alle rechtlichen Anforderungen, um Ihnen in allen Fragen beiseite zu stehen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um ein weiteres Verfahren zu besprechen.  

Kann ich einen Pflichtteilsverzicht rück­gängig machen?

So ohne Weiteres kann eine Pflichtteilsberechtigung nicht rückgängig gemacht werden. Zum Aufsetzen eines Pflichtteilsverzichts braucht es das Einverständnis beider Parteien und eine notarielle Beurkundung; und das gilt auch für die Aufhebung. Sie können einen Pflichtteilsverzicht nur mithilfe beider Parteien und einer notariellen Beurkundung wirksam rückgängig machen. Demnach ist diese Möglichkeit auch nur zu Lebzeiten des Erblassers gegeben.

Sie als Erblasser haben jedoch die Option, einen Pflichtteilsverzicht anzufechten — auch wenn der Erblasser bereits verstorben ist. Beispielsweise dann, wenn

  • Sie getäuscht oder bedroht wurden,
  • ein Irrtum vorliegt
  • oder der Vertrag sittenwidrig gestaltet wurde.

Die Anfechtung eines Pflichtteilsverzichts läuft für gewöhnlich in folgenden Schritten ab:

1
Anfechtungsgrund identifizieren & nachweisen
2
Anfechtungserklärung verfassen & notariell beurkunden lassen
3
Entscheidung des Gerichts

Wann ist ein Pflichtteilsverzicht über­haupt sinnvoll?

Es gibt viele rechtliche Konstellationen, in denen ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll ist. Darunter beispielsweise folgende:

  • Eindeutige Regelungen mit entfremdeten Kindern: Wenn das Verhältnis zu einem Kind irreparabel zerstört ist, besteht der Wunsch, einen Schlussstrich zu ziehen und Konflikte nicht in einen Erbstreit münden zu lassen. Dies kann durch Verzicht auf den Pflichtteil gegen eine Abfindung erreicht werden.
  • Großzügige Zuwendungen zu Lebzeiten: Wenn ein Kind bereits zu Lebzeiten durch großzügige Schenkungen sein "Erbe" erhalten hat, kann ein Verzicht auf den Pflichtteil angebracht sein. Vor allem, wenn andere Geschwister dadurch benachteiligt werden.
  • Beim Berliner Testament: Mit einem klassischen gemeinschaftlichen Ehegattentestament setzen sich die Eheleute als gegenseitige Alleinerben für den ersten Erbfall ein. Dieser Vorgang führt dazu, dass Kinder zunächst enterbt werden. Wenn die Pflichtteilsansprüche jedoch geltend gemacht werden, kann dies für die Witwe oder den Witwer schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere dann, wenn der Nachlass überwiegend aus Immobilien oder Unternehmensanteilen besteht und keine ausreichenden Liquiditätsreserven vorhanden sind, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.

Was kostet ein Pflichtteils­verzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ohne Notar ist nicht möglich. Es bedarf eines schriftlichen Vertrags, der noch zu Lebzeiten des Erblassers notariell beurkundet wird. Die Kosten sind in dem sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und maßgeblich vom Wert des zu verwaltenden Vermögens abhängig:

Vermögenswert Notargebühr
5.000 € 90 €
10.000 € 150 €
50.000 € 330 €
100.000 € 546 €
200.000 € 870 €
500.000 € 1.870 €
1.000.000 € 3.470 €

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Die Unterstützung eines Anwalts im Erbrecht ist bei einem Pflichtteilsverzicht oftmals unabdinglich. Unser Anwalt Oliver Brandt unterstützt Sie dabei, mögliche rechtliche Konsequenzen oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie muss ein Pflichtteilsverzicht rechtlich formuliert werden, um gültig zu sein?

Ein Pflichtteilsverzicht in Deutschland muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um gültig zu sein. Hier sind einige wichtige Faktoren:

  • Schriftform: Ein Pflichtteilsverzicht muss in schriftlicher Form vorliegen und von allen Beteiligten unterschrieben werden.
  • Klar & verständlich: Der Verzicht muss klar und bestimmt formuliert sein und darf keine offenen Fragen oder Unklarheiten enthalten.
  • Freiwilligkeit: Der Verzicht muss freiwillig und ohne Zwang oder Druck erfolgen.
  • Inhaltliche Angaben: Der Verzicht muss den Namen und die Adresse des Verzichtenden, den Nachlass und die betreffenden Erben bezeichnen.
  • Beurkundung: Es ist erforderlich, den Pflichtteilsverzicht notariell beurkunden zu lassen, um eine bessere Beweisbarkeit zu erreichen.

Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Pflichtteilsverzicht rechtlich korrekt formuliert wird.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte