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Pfändung des Unterhalts: Ist das möglich und was sind die Bedingungen?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
09.07.2023 | 4 Min. Lesezeit

Wenn Sie Ihre Rechnungen trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlen, droht Ihnen die Kontopfändung. Die Frage ist nun, was eigentlich gepfändet werden darf — und was eben nicht. Darf z.B. Ihr Unterhalt gepfändet werden? Wir geben alle Antworten.

Unterhalt Pfändung: Wann darf Unterhalt gepfändet werden?

Die kurze Antwort auf die Frage, ob Unterhalt gepfändet werden darf, lautet: Ja, Unterhalt darf gepfändet werden. Allerdings müssen wir hier zwei Fälle voneinander unterscheiden:

  • Sie kommen Ihren Unterhaltspflichten nicht nach: Ihr Konto darf gepfändet werden, um die Rückstände auszugleichen.
  • Sie bekommen Unterhaltszahlungen und Ihnen droht eine Kontopfändung: Der Unterhalt kann gepfändet werden, solange kein Pfändungsschutz (P-Konto) besteht.

Wir schauen uns beide Fälle genau an.

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Fall 1: Sie kommen Ihren Unterhaltszahlungen nicht nach

Sie müssen Unterhalt zahlen, kommen dieser Pflicht aber nicht nach: In diesem Fall kann der Gläubiger, also jene Person, an die Sie eigentlich Unterhalt zahlen müssten, eine sogenannte Unterhaltspfändung veranlassen. Das Konto wird dabei so lange gepfändet, bis die Rückstände beglichen sind. Der Schuldner muss die Unterhaltszahlungen nach der Pfändung wieder ganz regulär überweisen.

Kurz gesagt: Wenn Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind und diesen nicht nachkommen, kann Ihr Konto gepfändet werden.

Unterhaltspfändung: Wie läuft es ab?

Eine Unterhaltspfändung verläuft meist in Form einer Lohnpfändung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber überweist nur einen geringen, unpfändbaren Teil des Lohns auf das Konto des Schuldners — der Rest wird sofort an die Gläubiger verteilt.

Eine solche Lohnpfändung läuft bei Unterhaltsrückständen so ab:

  • Gläubiger beantragt Unterhaltstitel: Der Unterhaltsgläubiger braucht einen Unterhaltstitel — also einen Vollstreckungstitel für Unterhaltszahlungen. Das zuständige Gericht oder das Jugendamt kann so einen Unterhaltstitel herausgeben.
  • Gläubiger beantragt Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Mit dem Unterhaltstitel kann der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht beantragen. Dieser Beschluss ist dann dem Arbeitgeber auszuhändigen. Der Gläubiger kann sich mit dem Beschluss auch gleich an die Bank wenden.
  • Arbeitgeber überweist das Gehalt an die Gläubiger: Der Arbeitgeber des Schuldners wird nun zum sogenannten Drittschuldner. Er überweist einen Teil des Gehalts sofort an den Unterhaltsgläubiger.

Wichtig: Ein bestimmter Betrag des Lohns ist pfändungsgeschützt. Das bedeutet: Auch bei einer Lohnpfändung bekommt der Schuldner einen Teil seines Lohns, um beispielsweise Lebensmittel und Miete weiterhin bezahlen zu können.

Unterhaltszahlungen werden nicht nach der Pfändungstabelle berechnet

Normalerweise ist es Aufgabe des Arbeitgebers, mittels einer Pfändungstabelle Link zu berechnen, wie viel Geld er den Gläubigern überweisen muss. Bei Unterhaltspfändungen gilt jedoch etwas anderes: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts teilt dem Arbeitgeber genau mit, wie hoch die Unterhaltspfändung ausfällt und wie viel Geld er an die Gläubiger zahlen muss.

Hat eine Unterhaltspfändung immer Vorrang?

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, dass eine Unterhaltspfändung vor anderen Pfändungen immer Vorrang hat. Das stimmt so nicht: Unterhaltspfändungen (in Form von Lohnpfändungen) lassen sich in der Regel aber leichter durchsetzen als andere Pfändungen.

Was bedeutet das? Eine Unterhaltspfändung orientiert sich nicht an den offiziellen Pfändungstabellen: Die Höhe des pfändbaren Betrags wird vom Vollstreckungsgericht festgelegt. Bei einer normalen Pfändung gelten Pfändungsfreibeträge: Das sind bestimmte Beträge des Lohns, die ein Schuldner immer erhalten muss, um zum Beispiel seine Miete bezahlen zu können. Liegt die Forderung unterhalb dieser Freibeträge, bekommt der Gläubiger erst einmal kein Geld.

Grundsätzlich haben Unterhaltspfändungen und alle anderen Pfändungen aber den gleichen Stellenwert. Gläubiger kommen durch die Sonderregelung einer Unterhaltspfändung aber oft schneller und unkomplizierter an ihr Geld.

Fall 2: Sie bekommen Unterhaltszahlungen und Ihr Konto wird gepfändet

Sie sind geschieden und haben ein minderjähriges Kind mit Ihrem früheren Partner: In der Regel überweist ihr früherer Partner nun Unterhalt für das gemeinsame Kind auf Ihr Konto. Bei einer Kontopfändung wird der Insolvenzverwalter auf das gesamte Konto zugreifen und dabei unter Umständen auch den Unterhalt, den Sie von Ihrem früheren Partner beziehen.

Unterhalt ist — genau wie Kindergeld — auf dem Konto also nicht automatisch geschützt.

Unterhalt Pfändung: Wie schütze ich Unterhaltszahlungen vor einer Pfändung?

Es gibt im Grunde nur eine Möglichkeit, Unterhaltszahlungen vor einer Pfändung zu schützen: Sie müssen ein sogenanntes P-Konto einrichten. P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto: Damit ist im Grunde ein ganz normales Bankkonto gemeint, das jedoch vor Pfändungen geschützt ist. Geld, das sich auf einem P-Konto befindet, kann also nicht gepfändet werden.

Die pfändungsgeschützten Freibeträge bei einem P-Konto erhöhen sich ab 1. Juli 2023. Diese Summe verbleibt auf dem P-Konto, auch wenn es zu einer Pfändung kommt:

  • Grundfreibetrag seit 1. Juli 2022: monatlich 1.340 Euro
  • Grundfreibetrag ab 1. Juli 2023: monatlich 1.410 Euro

Die gute Nachricht: Ihre Bank ist verpflichtet, ein P-Konto einzurichten. Sie müssen hierfür keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. In den meisten Fällen verläuft die Einrichtung eines P-Kontos unkompliziert: Sie können ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln oder ein neues Konto als P-Konto einrichten lassen. Der Antrag ist kostenlos.

Wer Unterhalt zahlt, bekommt höhere Freibeträge beim P-Konto

Für Eltern gibt es weitere gute Nachrichten: Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhalt zahlen müssen, ist es in der Regel möglich, den Grundfreibetrag zu erhöhen. Sie müssen der Bank allerdings nachweisen, warum der übliche Freibetrag nicht reicht, zum Beispiel mit Bescheinigungen von der Familienkasse.

Bescheinigungen zur Erhöhung der Freibeträge können ausgestellt werden von:

  • Sozialleistungsträger, Familienkassen
  • Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
  • Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Arbeitgeber

Wer muss Unterhalt zahlen?

Bei dem Begriff „Unterhalt“ denken die meisten sicher sofort an Eltern, die für Ihre Kinder Unterhalt zahlen. Dabei gibt es verschiedene Situationen, in denen eine Unterhaltszahlung vom Gericht angeordnet wird. Unterhaltspflichten sind in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wer Unterhalt zahlen muss, hängt von der jeweiligen Situation ab:

  • Ehegattenunterhalt: Nach einer Trennung oder Scheidung kann ein Ehepartner vom anderen Unterhaltszahlungen verlangen, wenn der eine nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.
  • Kindesunterhalt: Beide Elternteile sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Naturalunterhalt). Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss Barunterhalt zahlen.
  • Elternunterhalt: Unter bestimmten Umständen können erwachsene Kinder dazu verpflichtet werden, Unterhalt für ihre Eltern zu zahlen, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Kosten für Pflege und Lebensunterhalt zu decken.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte