Rente pfänden: Ist das möglich?
Wenn offene Rechnungen oder Raten nicht mehr beglichen werden können, kann das Einkommen gepfändet werden. Die Rente gilt als Einkommen und ist somit ebenfalls pfändbar. Allerdings gelten auch hierbei gewisse Pfändungsfreigrenzen. Wir beraten Sie gerne!
Welche Arten von Renten können gepfändet werden und welche sind geschützt?
Die gesetzliche Altersrente kann grundsätzlich gepfändet werden. Allerdings sind bestimmte Beträge vor Pfändung geschützt, um den Lebensunterhalt des Rentners zu gewährleisten. Es gelten Freibeträge gemäß der Pfändungstabelle des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Betriebsrenten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gepfändet werden. Allerdings gibt es auch hier Schutzbestimmungen, um einen Teil der Betriebsrente vor Pfändung zu bewahren. Die konkreten Regelungen hängen von der Art der Betriebsrente und den vereinbarten Bedingungen ab.
Private Rentenversicherungen, Witwen- und Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten können ebenfalls gepfändet werden. Egal um welche Rentenform es sich handelt, es gibt immer Schutzgrenzen und Freibeträge um die Existenz der betroffenen Person oder Familie zu schützen. Allerdings sind selbst zukünftige Rentenbezüge pfändbar, da Rentenanwartschaften gepfändet werden können.
Nicht pfändbar ist die Rente von Alleinstehenden, wenn sie unter rund 1.340 Euro liegt. Vom 01. Juli an gilt eine Freigrenze von 1.409,99 Euro
Auch die Energiepreispauschale der Bundesregierung für Rentner:innen in Höhe von 300 Euro ist nicht pfändbar.
Hilfe, Rentenpfändung!
Ihnen droht die Rentenpfändung? Sie haben Sorge, dass eine mögliche Pfändung der Rentenanwartschaft Ihre wirtschaftliche Zukunft gefährden wird? Unsere Experten in der Schuldnerberatung helfen Ihnen gerne weiter!
Welche Freigrenzen gibt es bei der Rentenpfändung?
Welcher Freibetrag gilt, kann in der Tabelle über die Pfändungsfreibeträge im Bundesgesetzblatt nachgelesen werden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/79/VO
Pfändung von Rentenanwartschaften
Bei Rentenpfändungen ist es zu beachten, dass auch Rentenanwartschaften betroffen sein können. Das bedeutet, dass der zukünftige Rentenanspruch einer Person von der Pfändung betroffen sein kann, wenn die erwartete Auszahlungssumme über den Pfändungsfreigrenzen liegt. In solchen Fällen haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Pfändung vorzunehmen.
Die Motivation der Gläubiger, dieses Vorgehen zu wählen, liegt darin, Druck auf die Schuldner auszuüben. Sie möchten die Schuldner dazu bringen, Angst davor zu bekommen, dass sie im Alter nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben werden. Die Hoffnung der Gläubiger ist, dass die Schuldner als Reaktion darauf ihre Schulden so schnell wie möglich begleichen, um einer Rentenpfändung zu entgehen, die ihre Rentenanwartschaften betrifft.
Rentenpfändung: Welche rechtlichen Schritte können Rentner ergreifen?
Rentner, die sich gegen eine Rentenpfändung wehren möchten, haben verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung. Sie sollten zunächst einmal die Rechtmäßigkeit der Rentenpfändung prüfen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Pfändung gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen erfolgt. Bei Fehlern oder Ungenauigkeiten verliert eine Pfändung ihre Rechtmäßigkeit.
Rentner haben außerdem das Recht, gegen eine Rentenpfändung Einspruch einzulegen. Dies kann schriftlich bei der zuständigen Vollstreckungsstelle oder dem Gericht erfolgen. Der Einspruch sollte gut begründet sein und gegebenenfalls Beweise oder Dokumente enthalten, die die Unrechtmäßigkeit der Pfändung belegen.
Rentner können versuchen zu beantragen, dass eine persönliche Pfändungsfreigrenze für ihre Rente festgesetzt wird. Dazu kann man sich z.B. an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden.
In Fällen von schwerer Überschuldung können Rentner ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dies ist ein rechtlicher Prozess, bei dem die Schuldenstruktur neu geordnet wird und der Schuldner die Möglichkeit erhält, seine Schulden schrittweise abzuzahlen. Ein Rechtsanwalt kann bei der Beantragung und Durchführung eines solchen Verfahrens unterstützen.
Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Schulden- und Insolvenzrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann die individuelle Situation bewerten, rechtlichen Rat geben und bei der Vorbereitung des Einspruchs oder anderer rechtlicher Schritte helfen.
Wege aus der Rentenpfändung!
Ihnen droht die Rentenpfändung? Sie haben Sorge, dass eine mögliche Pfändung der Rentenanwartschaft Ihre wirtschaftliche Zukunft gefährden wird? Unsere Experten in der Schuldnerberatung helfen Ihnen gerne weiter!
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte