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Berufs­unfähig­keits­versicherung für Beamte

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
10.11.2022 | 3 Min. Lesezeit
  • Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft erhalten in der Regel eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
  • Beamte und Soldaten hingegen erhalten ein gesetzliches Ruhegehalt.
  • In beiden Fällen reichen die gesetzlichen Leistungszahlungen oftmals nicht aus, um den eigenen Lebensstandard halten zu können.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Vereinfacht kann man sagen: Arbeiter in der freien Wirtschaft werden berufsunfähig, Beamte und Soldaten werden dienstunfähig. Vorausgesetzt, der Betroffene ist so schwer erkrankt, dass er seine Arbeit nicht mehr ausführen kann. Aber warum werden hier Unterschiede gemacht? Beamte und Soldaten üben im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft einen Dienst aus und keinen Beruf. Sie stehen im Dienste des Staates und werden daher auch als "Staatsdiener" bezeichnet. Der Arbeitgeber in diesen Fällen ist im weiteren Sinne der Staat. Daher spricht man anstatt von einem Arbeitgeber auch von einem "Dienstherrn". Um sich im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit abzusichern, schließen viele Menschen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Denn in der Regel reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für "normale Arbeitnehmer" bzw. das Ruhegeld für Beamte und Soldaten nicht aus, um seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Wenn ein "normaler" Arbeitnehmer Leistungen aus seiner privaten BU-Versicherung haben möchte, muss er nachweisen können, dass er nur noch 50 % oder weniger der vorherigen Arbeitsleistung erbringen kann. Dieser Gesundheitszustand muss prognostisch durchgehend 6 Monate lang anhalten oder bereits 6 Monate lang bestehen. Ein Arzt erstellt dahingehend einen Arztbericht, welcher der Versicherung vorgelegt werden muss. Unterm Strich gilt der Arbeitnehmer dann als berufsunfähig.

Beamte und Soldaten hingegen erhalten bei Dienstunfähigkeit ein gesetzliches Ruhegeld. Als dienstunfähig gelten Staatsdiener, wenn sie innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate ihren Dienst nicht mehr ausführen konnten und sie voraussichtlich auch innerhalb der nächsten 6 Monate nicht wieder voll dienstfähig sind. Ob der Betroffene deshalb in den Ruhestand versetzt wird, entscheidet schlussendlich der Dienstherr. Zur Entscheidungsfindung wird dem Dienstherrn ein Gutachten des Amtsarztes vorgelegt. Der BU-Grad von 50 % fällt hier weg. Er fließt nicht in die Beurteilung mit ein. Demnach ist für die private Versicherung allein entscheidend, ob der Dienstherr den Betroffenen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte

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Wann habe ich Anspruch auf Ruhegehalt?

Wer als Beamter von seinem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wird, hat normalerweise einen Anspruch auf Ruhegehalt. Dessen Auszahlung hat jedoch zwei Voraussetzungen: Der Staatsdiener muss auf Lebenszeit verbeamtet und mindestens 5 Jahre im Dienst gewesen sein. Die Höhe des Ruhegehaltes ist schließlich immer abhängig von den bereits geleisteten Dienstjahren. Je länger ein Beamter also vor seiner Dienstunfähigkeit bereits gearbeitet hat, desto mehr Geld bekommt er später ausgezahlt. Dies gilt selbstverständlich auch für Berufssoldaten.

Achten Sie auf die vertraglichen Pflichten

Hauptablehnungsgrund der Versicherung: Kunden kommen ihren vertraglichen Pflichten nicht nach. Dazu gehört vor allem, dass man bei Abschluss des Vertrags wahrheitsgetreu auf Gesundheitsfragen antwortet. Anderenfalls kann der Versicherer den gesamten Vertrag wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung oder arglistiger Täuschung aufheben. Zahlungen bleiben dann ebenfalls aus. Auch Ihnen wird vorgeworfen, sich nicht an die vertraglichen Pflichten gehalten zu haben? Dann bedeutet das nicht automatisch das Aus für Ihre Rentenzahlung. Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, dass Versicherungen oftmals zu Unrecht Leistungen verweigern. In vielen Fällen hat nämlich der Versicherungsvertreter einen Fehler gemacht und nicht unser Mandant. Gravierende Fehler können bereits bei unzureichender Beratung entstehen. Und diese Fehler hat die Versicherung zu verantworten und nicht Sie.

Sollten Beamte trotz Ruhegehalt eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen?

Das Ruhegehalt wird bei einer Dienstunfähigkeit erst nach 5 Jahren und nach einer erfolgten Verbeamtung auf Lebenszeit ausgezahlt. Obwohl es in der Regel höher ist als die Erwerbsminderungsrente, die an nicht verbeamtete Arbeitnehmer nach einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird, können vorherige Lebensstandards nur selten vollends gehalten werden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann also auch bei Staatsdienern das Risiko von finanziellen Engpässen auffangen. Insbesondere für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam, da sie noch kein Ruhegehalt bekommen.

Entsprechendes gilt für Soldaten. Auch sie sollten mit Versorgungslücken, die nach einer Dienstunfähigkeit drohen, rechnen. Abhängig von der Ursache für den vorzeitigen Ruhestand wird ihnen zwar ebenfalls ein Ruhegehalt oder ein Unfallruhegehalt ausgezahlt, doch auch dieses liegt in der Regel deutlich unter dem bisherigen Gehalt.

Es ist für Soldaten und Beamte daher immer ratsam, sich zunächst über die aktuellen Ansprüche auf ein Ruhegehalt zu informieren und deren kommende Entwicklung zu klären. Die zuständige Besoldungsstelle kann hierüber Auskunft geben. Vor allem junge Beamten sollten sich frühzeitig mit der privaten Absicherung bei Dienstunfähigkeit auseinandersetzen. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Erkrankungen, was die Beiträge auch für Staatsdiener erheblich steigen lässt. Darüber hinaus sollten sich gesundheitlich vorbelastete Personen sowie Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, darüber bewusst sein, dass auch ihre Beiträge höher als üblich sein können. Das Risiko einer Dienstunfähigkeit steigt beispielsweise, wenn Beamte als Lehrer, Polizisten oder Feuerwehrleute tätig sein.

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Welche Besonderheiten gibt es bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung für Beamten und Soldaten?

Noch einmal zur Erinnerung: Ein Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft kann berufsunfähig werden. Ein Staatsdiener gilt hingegen als dienstunfähig, wenn er seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. In der Praxis sieht es so aus, dass Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannter Dienstunfähigkeitsklausel abschließen können. Dadurch wird aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Klausel sorgt dafür, dass bei Eintritt der Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen der private Versicherer dies automatisch als Eintritt der Berufsunfähigkeit werten und die vereinbarte Rente zahlen muss. Es handelt sich damit letztlich um eine Beweiserleichterung, denn der Versicherte muss nun nicht mehr nachweisen, dass er berufsunfähig ist – der Versicherer ist an die Einschätzung des Dienstherrn gebunden, nämlich dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt.

Eine solche Klausel sollte unbedingt eindeutig formuliert sein und auch die Zahlungen für den Fall einer Entlassung regeln. Es empfiehlt sich folgender Wortlaut: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte