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Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – das können Sie tun

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
11.11.2022 | 6 Min. Lesezeit
  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Beamte für den Fall, dass sie nicht mehr arbeiten können.
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist als besondere, erweiterte Form der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen.
  • Die Höhe des Ruhegehaltes bemisst sich nämlich an der Anzahl der Dienstjahre.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Beamte für den Fall, dass sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, vor drohender Armut. Sie ist als besondere, erweiterte Form der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen: Damit eine solche zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird, muss der Vertrag eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Diese regelt, dass der versicherte Beamte auch dann eine monatliche Rente bekommt, wenn er von seinem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft und in den Ruhestand versetzt wird.

Eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur dann, wenn konkrete Bedingungen erfüllt sind. Diese müssen jedoch nicht zwangsläufig erfüllt sein, wenn der Dienstherr sich für eine Versetzung in den Ruhestand entscheidet. So entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz. Entsprechend ist die Erweiterung der Versicherung mittels der Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte essentiell wichtig.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Keen Law Rechtsanwälte prüft unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Wann ist ein Beamter dienstunfähig?

Als dienstunfähig werden Beamte dann eingestuft, wenn sie ihren dienstlichen Pflichten aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr nachkommen können.

Dauerhaftigkeit kann bereits dann vorliegen, wenn der Beamte in einem Zeitraum von einem halben Jahr mindestens drei Monate nicht arbeiten kann und im Laufe der kommenden sechs Monate auch keine Aussicht auf Besserung besteht, also nicht davon auszugehen ist, dass er wieder voll dienstfähig wird. Geregelt ist dies in § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG).

Sie sind dienstunfähig geworden, Ihre Versicherung weigert sich jedoch zu zahlen? Unsere im Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte wissen, was nun zu tun ist, und setzen Ihr Recht gegenüber dem Versicherer durch. Füllen Sie dazu einfach unser Online-Formular zur kostenfreien Erstberatung aus.

Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich sind Beamte für den Fall einer Dienstunfähigkeit besser abgesichert als beispielsweise in der freien Wirtschaft tätige Arbeitnehmer, denn diesen steht bei einer Berufsunfähigkeit lediglich eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente zu. Beamte hingegen werden von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt und bekommen ein im Vergleich deutlich höheres Ruhegehalt – wenn sie bereits viele Jahre gearbeitet haben.

Die Höhe des Ruhegehaltes bemisst sich nämlich an der Anzahl der Dienstjahre. Wer als Beamter weniger als fünf Jahre tätig war, bekommt sogar gar nichts. Stattdessen wird er entlassen und rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Gleiches gilt für Beamte auf Probe oder auf Widerruf.

Das bedeutet, dass vor allem junge Beamte zwar im höheren Alter gut geschützt sind, zunächst jedoch praktisch gar keine Absicherung haben für den Fall, dass sie dienstunfähig werden. Entsprechend geht an einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung kein Weg vorbei.

Diese Ausnahme müssen Sie kennen

Junge Beamte, Beamte auf Probe und auf Widerruf werden im Falle einer Dienstunfähigkeit nachträglich über die gesetzliche Rentenversicherung versichert und bekommen daher kein Ruhegehalt. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn die Ausübung des Dienstes ursächlich für die Dienstunfähigkeit ist, steht Betroffenen immer ein Ruhegehalt zu. Wenn also beispielsweise ein junger Polizeibeamter bei einem Einsatz verletzt wird und nicht mehr arbeiten kann, hat er trotz seines Alters Anspruch auf Zahlungen durch den Dienstherrn.

Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Was sind die Fallstricke?

Wie mit allen Versicherungen kann es auch mit der Dienstunfähigkeitsversicherung Probleme geben. Immer wieder kommt es vor, dass die Unternehmen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Zahlungen verweigern. Für die Kunden können in diesem Zusammenhang vor allem die folgenden Aspekte zum Fallstrick werden:

#1 „Echte“ und „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel

Einer der häufigsten Gründe, warum die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, ist eine „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel. Die Klausel legt grundsätzlich fest, dass eine Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt wird und die Versicherung monatliche Rentenzahlungen leistet. Jedoch gibt es zwei Formen von Dienstunfähigkeitsklauseln: Die sogenannte „echte“ Dienstunfähigkeits-Klausel und die „unechte“, auch unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel genannt. Letzte sichert lediglich Beamte auf Lebenszeit ab, die bereits seit über fünf Jahren diesen Status innehaben.

Sie werden bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit automatisch vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt und erhalten dann auch vom Versicherer die vereinbarte Rente. Wer aber auf Probe oder Widerruf verbeamtet, oder erst weniger als fünf Jahre im Dienst ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Enthält der Versicherungsvertrag eine „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel, besteht bei einer Entlassung nicht zwangsläufig Anspruch auf Zahlungen von der Versicherung. Diese prüft dann zunächst, ob auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist das nicht der Fall, wird die Rentenzahlung verweigert.

Eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel wiederum schützt jeden Beamten – egal welchen konkreten Status er hat oder wie lange er bereits im Dienst ist. Die Versicherung zahlt, sofern eine solche vertraglich vereinbart ist, sowohl bei einer Versetzung in den Ruhestand als auch bei einer Entlassung. Wer also im Fall der Fälle vom Dienstherrn entlassen werden könnte, sollte bei Vertragsschluss unbedingt darauf achten, dass eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart wird. Selbst wenn die monatlichen Beiträge damit höher sind, besteht nur dann ein wirklich zuverlässiger Schutz. Das ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil gerade in diesen Fällen nicht immer ein gesetzlicher Zahlungsanspruch besteht und auf die Rentenzahlung der Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend nicht verzichtet werden kann.

Ihr Dienstunfähigkeitsversicherer verweigert die Rentenzahlungen? Wir helfen Ihnen! Schildern Sie uns Ihren Fall über unser Online-Formular. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine erste Einschätzung. Dies ist für Sie mit keinerlei Kostenrisiko verbunden.

#2 Laufzeiten

Versicherungsnehmer sollten bei Vertragsschluss in jedem Fall die vereinbarten Laufzeiten genau prüfen. Diese dürfen nicht zu kurz angesetzt werden, auch wenn längere Laufzeiten höhere monatliche Versicherungsbeiträge bedeuten. Es ist wichtig, dass die Versicherung auch bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit im höheren Alter eine Rente zahlt. Nur wer bereits sicher weiß, dass das Ruhegehalt ab einem bestimmten Alter hoch genug sein wird, um den Lebensstandard zu halten, kann ein Laufzeit-Ende beispielsweise ab 55 oder 60 Jahren vereinbaren.

Zudem sollte die Rentenzahlung von der Dienstunfähigkeitsversicherung über einen möglichst langen Zeitraum festgelegt werden. Einige Unternehmen bieten Verträge an, laut welchen die Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit lediglich ein, zwei oder drei Jahre ausgezahlt wird. Versicherungsnehmer sollten bei Vertragsschluss unbedingt auf solche Klauseln achten. Nicht selten werden Betroffene anderenfalls bei plötzlichem Ausbleiben der monatlichen Rentenzahlungen überrascht und können die daraus entstehende Versorgungslücke nicht mehr schließen.

#3 Wahrheitsgemäße Angaben

Immer wieder verweigern Dienstunfähigkeitsversicherungen die Zahlungen und berufen sich dabei auf falsche Angaben. Versicherungsnehmer sind nämlich verpflichtet, dem Unternehmen vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Anhand der konkreten Tätigkeiten sowie Risiken und Vorerkrankungen ermitteln die Versicherungen die monatlichen Beiträge, oder lehnen einen Kunden, bei welchem der Eintritt einer Dienstunfähigkeit vergleichsweise wahrscheinlich ist, gegebenenfalls auch ab. Wer falsche Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, „erschleicht“ sich damit einen günstigen Vertrag, hat im Fall der Fälle jedoch keinen gesicherten Anspruch auf Rentenzahlung. Es ist daher essentiell wichtig, nicht zu schummeln. Auf diese Weise kann man Probleme wie Zahlungsverweigerungen bereits im Vorfeld umgehen.

Anders sieht es lediglich dann aus, wenn die Fragen der Dienstunfähigkeitsversicherer schwammig und unklar formuliert sind, oder wenn Kunden von einem Versicherungsvertreter falsch beraten werden. Auch bei unlogischen und widersprüchlichen Angaben ist das Versicherungsunternehmen zu einer Prüfung verpflichtet. In diesen Fällen bestehen gute Chancen, einen Anspruch auf Rentenzahlung durchzusetzen.

Ihr Dienstunfähigkeitsversicherer wirft Ihnen vor, falsche Angaben gemacht oder etwas Wichtiges verschwiegen zu haben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular zur kostenfreien Erstberatung. Unsere spezialisierten Anwälte kennen die Einwände der Versicherungen und setzen Ihr Recht auf Rentenzahlungen durch – notfalls auch vor Gericht.

#4 Antrag auf Dienstunfähigkeitsrente

Fehler können nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch bei der Beantragung der Dienstunfähigkeitsrente passieren. Das Antrags-Formular muss detailliert und vollständig ausgefüllt werden, gegebenenfalls müssen auch je nach Versicherer bestimmte Fristen eingehalten werden. Wer hier nachlässig ist, riskiert eine Verzögerung oder gar die Ablehnung der Rentenzahlung. Es lohnt sich daher, bereits bei Eintritt der Dienstunfähigkeit professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann sich schnell in den Sachverhalt einarbeiten. Er weiß, worauf nun zu achten ist, und sorgt dafür, dass beim Antrag alle Vorgaben des Versicherungsunternehmens eingehalten werden. Wird die Rentenzahlung dennoch abgelehnt, leitet er zudem alle notwendigen Schritte ein, um die Zahlung auf juristischem Wege durchzusetzen.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Keen Law Rechtsanwälte prüft unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Was kann ich tun?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung soll für den Fall der Fälle vor Armut und großen finanziellen Einbußen schützen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Beamte sich eigentlich abgesichert haben, das Unternehmen dann jedoch die Zahlungen verweigert. Betroffene sollten dies nicht einfach auf sich sitzen lassen, sondern einen Fachanwalt hinzuziehen. Dieser weiß, wie auf die Einwände des Versicherers zu reagieren ist. Kann außergerichtlich kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden, sind die Chancen, den Anspruch auf Rentenzahlung vor Gericht durchzusetzen, ebenfalls in vielen Fällen sehr gut.

Unsere im Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte blicken auf eine langjährige Erfahrung zurück. Sie kennen die Einwände der Versicherer und können schnell einschätzen, welches Vorgehen am sinnvollsten ist. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Online-Formular. Sie erhalten zunächst eine kostenfreie erste Einschätzung. Anschließend sorgen wir – in Absprache mit Ihnen – dafür, dass Ihr Anspruch auf Rentenzahlung zeitnah durchgesetzt wird.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte