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Hochwasserschäden - Welche Versicherung hilft im Ernstfall?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
18.11.2022 | 4 Min. Lesezeit
  • Stark- und Dauerregen, heftige Gewitter und Überschwemmungen gehören in Deutschland mittlerweile zum Sommer.
  • Tritt der traurige Ernstfall ein und Ihr Haus wird durch eine Überschwemmung beschädigt, trägt die Elementarschadenversicherung die Kosten.
  • Wird Ihr Hausrat beschädigt, trägt die Versicherung die Kosten für die Reparatur.

Welche Versicherung hilft bei Hochwasserschäden?

Führen Überschwemmungen infolge starker Regenfälle dazu, dass Sie Schäden durch Hochwasser an Ihrem Wohngebäude oder an Ihrem Hausrat erleiden, helfen Ihnen weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung weiter. Bei Überschwemmungen benötigen Betroffene als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung eine Naturgefahrenversicherung, auch Elementarversicherung oder Elementarschadenversicherung genannt. In einer solchen Police sind neben den Überschwemmungen auch weitere Naturgefahren wie Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen, Schnee- und Eisdruck, aber auch durch Vulkanausbrüche versichert. Möchten Sie sich demnach angesichts möglicher Gefahren durch Überschwemmungen, Hochwasser oder Sturzfluten passend versichern, sollten Sie sich an Ihren Wohngebäude- oder Hausratversicherer wenden und diesen nach den Konditionen einer Elementarschadenversicherung befragen.

Tritt der traurige Ernstfall ein und Ihr Haus wird durch eine Überschwemmung beschädigt, trägt die Elementarschadenversicherung die Kosten, die für die Feststellung des Schadens anfallen sowie die Kosten, die zur Wiederherstellung – im schlimmsten Fall sogar für den Neuaufbau – entstehen. Damit sind sowohl die Kosten fürs Aufräumen als auch für die Renovierung durch die Elementarschadenversicherung gedeckt. Wird Ihr Hausrat beschädigt, trägt die Versicherung die Kosten für die Reparatur und sofern notwendig auch für die Neuanschaffung der einzelnen Gegenstände.

Versicherung Hochwasser: Übersicht

Überlassen Sie die Prüfung Expert:innen im Versicherungsrecht und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft anhand Ihrer Angaben kostenfrei und unverbindlich, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Elementarschadenversicherung lohnt.

Wann kann der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein?

Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist natürlich vor allem dann sinnvoll, wenn Sie in einem Gebiet wohnen, welches erfahrungsgemäß eher von Überschwemmungen, Starkregen, Hochwasser, aber auch von Lawinen, Erdbeben oder ähnlichem betroffen ist. Allerdings hat es gerade auch in den vergangenen Jahren vermehrt Orte getroffen, bei denen man es nicht erwartet hatte. Hausbesitzer beispielsweise in Münster oder Berlin werden sich sicherlich schmerzlich erinnern.

Ebenfalls kann die Elementarschadenversicherung nicht nur Eigentümern zugute kommen. Auch Mieter oder Pächter können ein Interesse daran haben, ihr Hab und Gut bestmöglich im Hinblick auf Naturgefahren zu versichern. Ob der Abschluss einer Elementarschadenversicherung für Sie sinnvoll ist, lässt sich demnach insgesamt nur nach genauerer Betrachtung Ihrer individuellen Umstände entscheiden. Allerdings sollte aktuell auch berücksichtigt werden, dass es zukünftig für Betroffene schwieriger sein wird, staatliche Soforthilfen zu erhalten. Es lohnt sich daher sicherlich, sich mit dem Thema Elementarschadenversicherung zu befassen. Sollten Sie jedoch weder über Kellerräume verfügen noch im Erdgeschoss wohnen, gehören Sie hingegen vermutlich weniger zur Risikogruppe.

Nicht jeder Eintritt von Wasser ist eine Überschwemmung

Möchte sich ein Versicherungsnehmer gegen Überschwemmungen versichern, wird er sich Gedanken darüber machen, ob er eine Elementarschadenversicherung abschließen möchte. Jedoch sollte er dabei berücksichtigen, dass die Elementarschadenversicherung nicht bei jeder Art von Wassereintritt ins Gebäude hilft. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 20. November 2011 (Az: 5 U 160/11 -, juris) entschieden, dass dann keine Überschwemmung vorliegt, wenn das Wasser direkt über die schräge Einfahrt in die Garage läuft und von dort aus ins Kellergeschoss gelangt. Eine Überschwemmung, die zum Versicherungsfall führen könnte, setzt die "Überflutung von Grund und Boden" voraus, die anzunehmen ist, wenn sich erhebliche Wassermengen auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes ansammeln. Tritt der Wasserschaden hingegen nicht aufgrund einer solchen Überschwemmung ein, sondern beruht dieser letztendlich auf der Neigung des Grundstücks, muss die Elementarschadenversicherung nicht zahlen. Hier muss also in jedem Einzelfall – schon beim Abschluss der Versicherung – geprüft werden, was genau versichert wird.

Haben Sie bereits eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, sind sich aber unsicher, ob Ihr Versicherer nun für einen Schaden aufkommen muss oder nicht, so helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne weiter. Bereits im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung schauen wir uns Ihren individuellen Fall ganz genau an. Nachdem wir Ihnen dann mitgeteilt haben, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, entscheiden Sie, ob wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Möglichkeiten unterstützen sollen. Nutzen Sie daher – schnell, einfach und bequem – unsere kostenfreie Erstberatung im Versicherungsrecht.

Versicherung Hochwasser: Was sollte ich im Ernstfall beachten?

Ist ein Schaden bei Ihnen eingetreten, sollten Sie Folgendes beachten: Retten Sie, was Sie retten können, bringen Sie sich jedoch selbst bitte nicht in Gefahr! Zunächst sollten Sie den Schaden umgehend der Versicherung melden und diese bereits fragen, was Sie unternehmen dürfen, um den Schaden zu beseitigen bzw. seine Ausweitung zu verhindern. Außerdem sollten Sie den Schaden so gut und so sorgfältig wie möglich dokumentieren (z.B. durch Fotos). Weiterhin sollten Sie auch Ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen. Sie sollten daher nicht nur danach fragen, was Sie gegen eine Ausweitung bzw. zur Beseitigung des Schadens unternehmen dürfen, Sie sollten die Maßnahmen, die zur Schadensminderung führen, auch ergreifen. So können Sie bei einer Überschwemmung Ihres Kellers möglicherweise bereits den Keller ausräumen und die Räumlichkeiten trocknen. Bekommen Sie die Feuchtigkeit nicht zügig aus den Wänden, drohen weitere Schäden am Mauerwerk. Sprechen Sie Ihr Vorgehen aber unbedingt mit Ihrem Versicherer ab.

Sind Ihnen Kosten entstanden, als Sie Ihrer Schadensminderungspflicht nachgekommen sind, hat die Versicherung die Kosten zu tragen. Weigert sich die Versicherung, stehen Ihnen unsere Versicherungsrechtsexperten gerne im Rahmen unserer Erstberatung zur Verfügung. Weigert sich Ihr Versicherer zu Unrecht, unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Haben Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen und ist bei Ihnen ein Schaden eingetreten? Unsere spezialisierten Rechtsanwälte sind gerne Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Fragen hinsichtlich des Versicherungsfalles und der Kostendeckung durch Ihren Versicherer geht. Möchten Sie sich zunächst erkundigen, welche Pflichten Sie gegenüber Ihrem Versicherer haben und ob Ihr Versicherer für Ihren Schaden aufkommen muss, helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter.

Probleme mit der Versicherung bei Hochwasser: Wie können wir unterstützen?

Wir sind die Experten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sofern Sie über eine Elementarschadenversicherung verfügen und sich Ihr Versicherer weigert, für einen Schaden aufzukommen, sind wir Ihr erster kompetenter Ansprechpartner. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen vorausschauend und konsequent gegenüber Ihrem Versicherer. Bereits im Rahmen unserer Erstberatung können Sie erfahren, welche rechtlichen Ansprüche Sie gegenüber Ihrem Versicherer haben. Wenden Sie sich daher bestenfalls noch heute an uns und holen Sie sich fachliche Kompetenz mit ins Boot, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt.

Überlassen Sie die Prüfung Expert:innen im Versicherungsrecht und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft anhand Ihrer Angaben kostenfrei und unverbindlich, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Elementarschadenversicherung lohnt.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte