Unfallversicherung anpassen: Darauf sollten Sie achten
- Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie zumindest die resultierende finanzielle Belastung durch einen Unfall abdämpfen.
- Um eine Unterstützung sicherzustellen, sollten Sie Ihre Unfallversicherung immer auf dem aktuellsten Stand ist.
- Hier erfahren Sie, was es zu beachten gibt, wenn Sie Ihre Unfallversicherung anpassen möchten.
Inhalt:
- Hintergrund: Wofür leistet die private Unfallversicherung?
- Wie passe ich eine Unfallversicherung an veränderte Lebenssituation an?
- Anpassung der Unfallversicherung wegen Unzufriedenheit?
- Kündigung und Anbieterwechsel: Was muss ich wissen?
- Unfallversicherung anpassen: Wie können Experten unterstützen?
Hintergrund: Wofür leistet die private Unfallversicherung?
Durch eine Unfallversicherung lassen sich die zusätzlichen Kosten abfedern, die durch einen Unfall entstehen können. Diese können zum Beispiel für die behindertengerechte Umgestaltung eines Hauses oder die Finanzierung zusätzlicher Therapiemaßnahmen anfallen. Dafür zahlt die Versicherung einen einmaligen Geldbetrag. Die Leistung ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft. Voraussetzung ist einerseits, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich einen Unfall erlitten hat. Laut Versicherungsvertrag liegt ein Unfall dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwilligeine Gesundheitsschädigung erleidet. Ist eines dieser Merkmale nicht gegeben, so liegt laut Versicherungsbedingungen kein Unfall vor.
Zudem leistet die private Unfallversicherung lediglich dann, wenn ein Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden – eine sogenannte Invalidität – verursacht. Von einem bleibenden Schaden wird dann ausgegangen, wenn er voraussichtlich länger als drei Jahre anhalten wird und keine Besserung in Sicht ist.
Im Schadensfall gilt es außerdem, verschiedene Fristen einzuhalten; dabei kommt es häufig zu Problemen. Als erstes muss der Unfall unverzüglich gemeldet werden. Anschließend muss innerhalb eines Jahres die Invalidität eingetreten sein und meist innerhalb von 15 (je nach Bedingungen auch manchmal nach 18 Monaten} diese Invalidität von einem Arzt bestätigt worden sein. All das gilt es zu beachten, damit der Versicherte nicht im Ernstfall ohne Leistung dasteht.
Überlassen Sie die Prüfung Expert:innen im Versicherungsrecht und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft anhand Ihrer Angaben kostenfrei und unverbindlich , ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Unfallversicherung lohnt.
Wie passe ich eine Unfallversicherung an veränderte Lebenssituation an?
Sofern Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie immer dafür sorgen, dass diese auf dem neuesten Stand ist. Anderenfalls ist die Leistung im Versicherungsfall gefährdet. Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass Sie Ihre Unfallversicherung anpassen müssen. Wir bieten Ihnen einen Überblick.
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, sollten Sie auch Ihre Unfallversicherung daran anpassen. Wenn Sie beispielsweise heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, bieten die meisten Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag in eine Familien-Unfallversicherung umzuwandeln. Dadurch erhalten Sie einerseits häufig einen Preisnachlass und andererseits wird ein umfassender Schutz gewährleistet. Wenn beide Ehepartner eine Police mitbringen, sollten Sie nicht vergessen, das Bezugsrecht zu ändern, falls auch eine Leistung für den Todesfall vereinbart ist. Nur wenn Sie sich gegenseitig als Begünstigte einsetzen, bekommt der hinterbliebene Partner die Leistung ausgezahlt, wenn der andere stirbt.
Wenn Sie ein Kind bekommen oder adoptieren, können Sie den Nachwuchs auch über eine Familien-Unfallversicherung absichern. Dann sollten Sie sicherstellen, dass die einst gewählten Versicherungssummen noch einen ausreichenden Invaliditätsschutz bieten. Wenn Sie selbst keinen Versicherungsschutz wünschen, können Sie Ihr Kind alternativ über eine separate Kinder-Unfallversicherung absichern. Das kann deshalb sinnvoll sein, weil Kinder durch ungestümes Spielen – etwa wenn sie auf Bäume klettern – oftmals einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind als Erwachsene.
Auch wenn Sie als Versicherter den Beruf oder Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie Ihren Versicherer darüber informieren. Daraufhin wird geprüft, ob die neue Tätigkeit mit einem höheren oder niedrigeren Unfallrisiko verbunden ist. Je nach verändertem Risiko können Ihre Beiträge entweder erhöht oder gesenkt werden. Jedoch darf der Versicherer die Beiträge nur dann wegen Gefahrerhöhung anheben, wenn vorher ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde, dass die neue Tätigkeit als Gefahrerhöhung angesehen wird. Will die Versicherung also einen späteren Berufswechsel als Gefahrerhöhung qualifizieren, muss sie dem Versicherten bei Versicherungsabschluss ein Berufsgruppenverzeichnis überlassen, in dem die neue Beschäftigung als gefährlicher als die alte eingestuft wird.
Denken Sie außerdem daran, Ihrem Versicherer Bescheid zu geben, wenn Sie umziehen oder sich Ihr Name ändert. So wird gewährleistet, dass Sie auch zukünftig wichtige Mitteilungen von Ihrer Versicherung erhalten.
Unfallversicherung nicht voreilig kündigen
Egal, wie unzufrieden Sie mit der Leistung Ihrer Unfallversicherung sind: Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht, bevor Sie einen neuen abgeschlossen haben. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie lückenlos abgesichert sind und nach einem Unfall nicht mit leeren Händen dastehen. Auch, wenn Ihr Versicherer sich nach einem Unfall weigert zu leisten oder Sie mit der Regulierung unzufrieden sind, sollten Sie nicht gleich zum Mittel der Kündigung greifen. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Wir stehen dabei gern an Ihrer Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung, um uns Ihren Fall zu schildern.
Anpassung der Unfallversicherung wegen Unzufriedenheit?
Auch wenn sich nichts an Ihren Lebensbedingungen ändert, ist es sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, ob die Unfallversicherung noch den für Sie passenden Schutz zu einem vertretbaren Preis bietet. Falls nicht, sollten Sie über einen Tarif- oder Anbieterwechsel nachdenken. Ein Kriterium ist beispielsweise der Geltungsbereich Ihrer Versicherung: Während einige Tarife auf die Abdeckung von Unfällen in der Freizeit und bei Autofahrten begrenzt sind, bieten neuere Policen einen weltweiten Schutz an, der zudem rund um die Uhr gilt. Auch die Versicherungssumme muss angemessen hoch sein, damit im Schadensfall ein ausreichend hoher Betrag für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung steht.
Wenn Sie zu einem leistungsstärkeren Tarif wechseln möchten, sollten Sie Ihren Versicherer kontaktieren. Solch ein Wechsel ist meist unproblematisch, führt in den überwiegenden Fällen jedoch zu einer Prämienerhöhung.
Kündigung und Anbieterwechsel: Was muss ich wissen?
Sie sind mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihres Tarifs oder dem Service Ihres Anbieters unzufrieden und woanders auf bessere Konditionen gestoßen? Dann sollten Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen und den Anbieter wechseln. Für die ordentliche Kündigung gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Vertragsende. Verträge, die eine Laufzeit von drei Jahren oder länger haben, können erstmalig zum Ablauf des dritten Jahres gekündigt werden. Danach können Sie jeweils zum Ende des Folgejahres kündigen.
In bestimmten Fällen besteht außerdem die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Dann weicht die Kündigungsfrist von der regulären ab. Außerordentlich kündigen können Sie beispielsweise nach dem Eintritt eines Schadensfalles, den Sie Ihrer Versicherung gemeldet haben. Dann beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen nach erfolgter Regulierung oder Ablehnung. Auch wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, dabei jedoch keine zusätzlichen Leistungen bereitstellt, kann der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er von der Erhöhung erfahren hat.
Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?
Wenn es um die Leistung nach einem Unfall geht, stellt sich die Unfallversicherung häufig quer und kürzt die Zahlung oder verweigert sie komplett. In einem solchen Fall sollten Sie nicht zögern, sondern sich anwaltliche Hilfe holen. Unsere Spezialisten für das Versicherungsrecht stehen Ihnen dabei gern zur Verfügung. Sie kennen die Ausflüchte der Versicherer, die diese häufig zu Unrecht anbringen. Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung und schildern Sie uns, worum es bei Ihnen geht.
Unfallversicherung anpassen: Wie können Experten unterstützen?
Selbst wenn man sich "an die Regeln hält" und vor einer Kündigung für einen lückenlosen Schutz sorgt sowie seine Unfallversicherung immer rechtzeitig an eine veränderte Lebenssituation anpasst, bedeutet das nicht, dass im Schadensfall alles glatt läuft. Sollten Sie Probleme mit der Schadensregulierung durch Ihre Unfallversicherung haben, wenden Sie sich an uns. Unsere Experten rund um eine Fachanwältin für Versicherungsrecht blicken auf jahrelange Erfahrungen mit Unfallversicherungen zurück. Wir kennen die Probleme, die auftreten können, aber auch die Rechte, die Sie als Verbraucher haben. Wir vertreten Sie konsequent und reden Klartext mit den Versicherern. Dafür bieten wir Ihnen zunächst den Service unserer kostenfreien Ersteinschätzung, in der wir Sie gern beraten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte